Betriebshaftpflicht bei Wegeunfall (fahrrad & Motorrad)?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast während der Arbeitszeit, beauftragt vom Arbeitgeber, auf dem Weg zu einem auswärtigen Einsatz-/Veranstaltungsort, einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt!? Es war also eine dienstliche Reise, oder auch Dienstreise?

So wie du schilderst, ist dieser Fall eindeutig über die betriebliche Haftpflichtversicherung deines Arbeitgebers abgedeckt!

Es ist wirklich enttäuschend, von selbsternannten Fachleuten und anderen, denen man Fachwissen zutraut, hier reihenweise vollkommen falsche Antworten (bisher 6) lesen zu müssen. Nur Donald1967 gibt den korrekten Tipp und muss sich von Apolon und anderen anpflaumen lassen - das ist schon nicht mehr lustig, das ist lächerlich!

Hi, ja ich habe desweiteren auch Geld für diesen Transportiert. Ich war beaufrtragt diese Veranstaltung zu betreuen und die Finazielle Abwicklung zu tätigen. Aus diesem Grund habe ich Firmengeld transportiert. Auf diesem Weg ist ein Unfall passiert.

Es war also eine diesntliche Reise zu einem Veranstaltungsort.

Des weiteren ist dies auch mit dem Firmenfahrrad passiert...

Schäden (Sachschaden) an deinem Auto und dem Motorrad des Unfallgegners trägt deine Kfz-Versicherung (Haftpflicht für Fremdschäden, Kasko für Eigenschäden).

Deine Unfallschäden (Personenschaden) trägt die Berufsgenossenschaft.

Unfallschäden (Personenschaden) am Unfallgegner trägt deine Kfz-Haftpflicht.

Melde also den Unfall deinem Versicherungsmenschen, sowie deinem Arbeitgeber. Beim Arzt selber wurde ja normalerweise bereits abgefragt ob das ein Betriebsunfall war oder nicht.

Die Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung aufgrund der Regulierung dürften in der Steuererklärung als Werbungskosten (?) anzurechnen sein.

Okay...habs jetzt erst gelesen. Fahrrad und keine Privathaftpflicht.

Hier gilt dann § 823 BGB Schadensersatz. Du musst für den gesamten Schaden deines Unfallgegners (Sach- und Personenschaden) in voller Höhe aufkommen.

Unfallschäden (Personenschaden) am Unfallgegner trägt deine Kfz-Haftpflicht.

Du hast scheinbar die Frage nicht richtig gelesen.

Er war mit dem Fahrrad unterwegs.

@Apolon

Du hast scheinbar meine Antwort nicht richtig gelesen.

@qugart

Hast du den Satz geschrieben auf den ich mich bezog?

@Apolon

Du musst lernen, dass man nicht mitten in einem kurzen Text zu lesen aufhört sondern ihn zu Ende liest. Oder trollst du nur mal wieder?

@qugart

Ja ich war mit dem Firmenfahrrad unterwegs und habe dazu geld tranportiert um die finanzielle Abwicklung am Veranstaltungsort zu tätigen..

@qugart

auf deinen totalen Unsinn den du mal wieder schreibst kann man nicht mehr antworten.

Zugeben, dass du Mist gebaut hast kannst du wohl nie.

Da die BHV deines Arbeitgebers hier NICHT greift und Du keine PHV zum Zeitpunkt des Unfalls hattest wirst Du alle kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. Das BGB §823 regelt das.
Tut mir leid für dich....

Verstehe ich das richtig, Mutti hat gar keine Privathaftpflicht mehr? Nicht unbedingt intelligent :/

Den Schaden wirst du aus eigener Tasche zahlen müssen, die Betriebshaftpflicht hat hiermit nichts zu tun, da der Schaden nicht durch die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit für deinen AG entstanden ist.

Für deinen Körperschaden hingegen greift die gesetzliche Unfallversicherung, da es ein Wegeunfall ist. Es sollte also der Berufsgenossenschaft der Unfall gemeldet werden.

Sie hatte die Privathaftpflicht gekndigt, als sie Hartz4 bentragen musste... sie hat mich darüber nicht in kenntniss gesetzt und ich dachte aber ich sei noch versichert bei Ihr :/

Hi,

Ich habe einen Motorradfahrer bei einer unübersichtlichen Kreuzung übersehen und er ist in mich reingefahren. Laut Poliezi bin ich Unfall verursacher.

Nach der Schilderung warst Du wohl mit einem Kraftfahrzeug unterwegs? Dann greift automatisch die KFZ-Haftpflichtversicherung - die Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun.

Kommt in diesem Fall (Da es Arbeitsweg war - laut meinem Chef auch bestätigt, dass es ein Wegeunfall war) die betriebliche Haftpflichtversicherung zu tragen?

Nein.

Ich habe auch einige Schäden davongetragen und bin Krankgeschrieben..

Da es ein Wegeunfall war, greift - unabhängig von der Schuld - die gesetzliche Unfallversicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Hier besteht im übrigen eine Meldepflicht.

Wie kann ich hier jetzt vorgehen?

Die Daten der KFZ-Haftpflichtversicherung weitergeben.

LG

Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und habe kein Auto oder sowas. Ich wohne nch bei meiner Mutter und bin davon ausgegangen, sie hätte noch die Haftpflichtversicherung, bei der ich mitversichert bin... Deswegen habe ich auch keine Haftpflicht für mich machen lassen... und jetzt hab ich den Salat

@Sanixa

Verstehe - wenn Du als Verursacher gilst und keine Privathaftpflicht hast, musst Du mit deinem eigenen Vermögen für entstandene Schäden haften.

@SaniOnTheRoad

Und warum kommt die Betriebliche Haftpflichtversicherung nicht zum tragen?

Da ich in der Arbeitszeit einen Sachschaden an Dritte geleistet habe, müsste das doch die betriebloche übernehmen oder?

@Sanixa
Und warum kommt die Betriebliche Haftpflichtversicherung nicht zum tragen?

Banal ausgedrückt: diese ist dafür nicht zuständig.

Im Detail: die BHV deckt (in Bezug auf die Mitarbeiter) nur die Schäden ab, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen - das ist nicht der Arbeitsweg und hat mit der Arbeitszeit auch nichts zu tun.

Plakativ: während der Arbeitszeit holst Du dir beim Bäcker etwas zu essen und rennt dabei einen Radfahrer über den Haufen - auch wenn es während der Arbeitszeit passiert, haftest Du privat, da es nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat.

Der Wegeunfall spielt nur für die Unfallversicherung eine Rolle.

@SaniOnTheRoad

Die Betriebshaftpflicht kommt hier nicht zu tragen, da die Betriebshaftpflicht keinen Wegeunfall kennt. Abgesichert sind da nur die Haftungsrisiken des Betriebs. Dass du mit dem Fahhrad unterwegs warst gehört nicht zu den betrieblichen Tätigkeiten.

@qugart

Ich habe aber als Azubi nur 600€ netto zur Verfügung. Wie soll ich den das bezahlen können? :/

@Sanixa

Im Zweifelsfall: Ratenzahlung...