Unerlaubte Videoüberwachung am Ferienhaus?

9 Antworten

Habt ihr den Vermieter zur Rede gestellt? Könnt Ihr die Aufzeichnung selber löschen oder die Anlage außer Betrieb nehmen? Es ist ok, Einbrecher aufzuzeichnen, aber nicht die eigenen Feriengäste.

Das kroatische Recht können wir jetzt hier nicht auseinanderfieseln.

Schnatz89 
Fragesteller
 06.08.2016, 07:40

Wir haben die Anlage abgeschaltet. Ich hab 2 Kinder die hier nackig rumhüpfen! 

gnarr  06.08.2016, 09:02
@Schnatz89

dann zieh ihnen was an.

In Kroatien gilt auch EU Recht .. aber sich darauf zu berufen wenn die lokalen Gesetze unzureichend sind, wäre wohl nicht wirklich relevant. Auch die Erfolgsaussichten wegen sowas einen Internationalen Rechtsstreit zu starten, sind wohl eher überschaubar, bzw. nicht praktikabel.

Es sein denn, jemand VERBREITET  Fotos.

Aber auch nach Deutschen Recht sehe ich keinen Grund, Aussenanlagen MEINES GRUNDSTÜCKS nicht zu überwachen. Voraussetzungen: Ich habe einen Grund: Einbrecher. Ich verbreite keine Bilder, ich speichere keine Bilder (länger als für den Zweck: festellen ob Unbefugte das Grundstück betreten haben) Und ich informiere die Betroffenen Personen .. z.B. durch das Schild in meinem Geschäft: dieser Laden wird Videoüberwacht ! (siehe  § 6b BDSG )

no go ist die Verbreitung der Bilder (Persönlichkeitsrecht §33 KunstUrhG) und eine richtige Straftat Aufnahmen in Räumen mit "höchtspersönlichen Bereich"  (§201a StGB) also Toilette, Schlafzimmer, Umkleide. 

++

Die üblichen Kameras hängen am WLAN des Hauses, und senden vom Bewegungsmelder aktiviert Bilder und Videos an einen Speicherplatz im Internet (cloud), oder als Mailanhang. So das auch bei Demontage der Geräte durch den Einbrecher die Bilder erhalten bleiben). Den Bewegungsmelder deaktiviert man üblicherweise zu den Zeiten, an denen der jede Minute ausgelöst würde. Ich würde es begrüssen, wenn mein Ferienhaus, z:b: Nachts auf diese Weise überwacht würde. 

deutsches Recht kommt nicht zur Anwendung, da wäre das verboten. Andere Länder andere Gesetze

In Kroatien gilt kroatisches Recht ... möglicherweise ist sdo etwas nach kroatischem Recht kein Problem ...

das wird Euch nur eine Anwalt helfen können, der in kroatischem Recht ausgebildet ist ..

Redet freundlich mit dem Verwalter/Eigentümer!
Wenn ihr unbedingt wollt, wendet euch an einen Anwalt, der sich mit Datenschutz in Kroatien auskennt.