Fassaden streichen ohne Meistertitel

3 Antworten

Es gibt die Möglichkeit das du einen Meister in Teilzeit einstellst, dem bezahlst du dann 400 oder 500 Euro im Monat. Der kann dich dann auch beraten bezüglich des Anstrichaufbaus, es reicht nämlich nicht nur bunte Farbe an eine Fassade zu kleistern, sie sollte auch der Witterung standhalten. Eine andere Möglichkeit ist das du mit einem Altgesellen zusammenarbeitest der sein Unternehmen gemäß der Altgesellenregelung angemeldet hat, der braucht keinen Meistertitel um sämtliche Malerarbeiten auszuführen.

Nicht alles was man hört stimmt auch immer. So verhält es sich auch in deinem Fall. Du müsstest dann schon ein Kunstgewerbe anmelden. So isses aber faktisch so, dass du Maler bist. Nicht wie Picasso, sondern wie ein ganz stink normaler Maler, der Wände tapiziert und / oder anstreicht.

Für Hausfassaden bedarf es auch aus rechtsschutzgründen einen Meistertitel. Ist also nicht empfehlenswert das Gesetz zu umgehen für ein Einzelunternehmen.

Was du machen kannst ist, einen Malermeister einzustellen. Dann beschäftigt dein Betrieb einen Malermeister und damit ist es deinem Betrieb erlaubt auch Fassaden zu streichen.

Das ist relativer Unsinn,die Meisterpflicht ist allgemein aufgeboben meine ich, das war eine der weiteren ehernen Berufsbeschränkungen und Monopole des Handwerks oder wollte dir damit jemand "Angst" machen?

gutefragenetter  19.05.2013, 19:06

Meisterpflicht ist allgemein aufgeboben

Falsch, aber es kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Geselle selbständig machen.

Sebastien12  19.05.2013, 21:52
@gutefragenetter

@gutefrage-retter

aber in vielen Branchen besteht sie nicht mehr, du Schlaumeister,...

etwa:

Handwerksbetriebe/Handwerke ohne Meisterpflicht

Anlage B zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2):

Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Uhrmacher
  6. Graveure
  7. Metallbildner
  8. Galvaniseure
  9. Metall- und Glockengießer
  10. Schneidwerkzeugmechaniker
  11. Gold- und Silberschmiede
  12. Parkettleger
  13. Rollladen- und Jalousiebauer
  14. Modellbauer

  15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher

  16. Holzbildhauer
  17. Böttcher
  18. Korbmacher
  19. Damen- und Herrenschneider
  20. Sticker
  21. Modisten
  22. Weber
  23. Segelmacher
  24. Kürschner
  25. Schuhmacher
  26. Sattler und Feintäschner
  27. Raumausstatter
  28. Müller
  29. Brauer und Mälzer
  30. Weinküfer
  31. Textilreiniger
  32. Wachszieher
  33. Gebäudereiniger
  34. Glasveredler
  35. Feinoptiker
  36. Glas- und Porzellanmaler
  37. Edelsteinschleifer und -graveure
  38. Fotografen etc.

http://www.gruenderblatt.de/meisterpflicht-71.htm

Vo55i 
Fragesteller
 22.05.2013, 02:38

Ich selbst bin gar kein Maler jedoch "künstlerisch" recht begabt. Ich hätte gerne die Möglichkeit mit meinem Bruder zusammen, der ist ausgebildeter Maler (jedoch ohne Meistertitel), Fassaden zu gestalten.

Es macht jedoch für uns keinen Sinn wenn wir ein Malergewerbe anmelden und dann keine Fassaden streichen dürfen. Genauso würde es uns nicht weiter bringen wenn wir ein Kunstgewerbe anmelden und in dem Fall auch nicht die gewünschten arbeiten ausführen dürfen.