Unbezahlte Wartezeit?

2 Antworten

Was ich noch vergessen hatte...

Bin ich für eine Tour eingeteilt und erhalte zusätzlich einen Auftrag, kann ich (habe ich noch nie getan) diesen ablehnen und muss nur die geplanten Touren fahren. Das geht beim Fahrauftrag nicht.

Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft, und diese ist also nach deinem Tarifvertrag zu vergüten.

Wenn es also eine Rufbereitschaft ist, so ist diese dann auch zu vergüten. Wenn er der Meinung ist, dass es keine Rufbereitschaft ist, dann sei doch einfach nicht bereit, denn dann handelt es sich um deine Freizeit.

Wenn er dann anruft sagst du ihm halt: ich habe keine Rufbereitschaft, ich wünsche noch einen schönen Tag.