Unbezahlte Wartezeit?
Ich arbeite beim Fahrdienst eines Vereines, der sich AUS LIEBE ZUM LEBEN auf die Fahnen geschrieben hat.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 h. Es gibt Arbeitszeitkonten, wo Plus - und Minusstunden erfasst werden.
Da ich keine feste Tour habe, variieren also meine Stunden. Im Moment bin ich im Plus. Das wiederum so heftig, dass ich fast 1 Monat zu Hause bleiben könnte. Also habe ich mir ein paar Überstunden auszahlen lassen.
Im letzten Dienstplan tauchten dann statt meiner Touren nur noch Fahraufträge auf. Das heißt, ich sitze daheim und warte, dass ich angerufen werde, um eine Fahrt (zum Beispiel von der Klinik nach Hause oder ins Pflegeheim) auszuführen. In einer Woche wurde ich aber kein einziges Mal angerufen.
Mein Chef meint nun, mir diese Zeit nicht bezahlen zu müssen. Ich bin der Ansicht, es handelt sich um Rufbereitschaft. Diese ist auch in unserem Tarifvertrag geregelt und es heißt, 2 x Rufbereitschaft entsprechen 1x Bereitschaft. Chef meint, es sei Arbeitszeitausgleich. Muss ich denn im Arbeitszeitausgleich verfügbar, sprich rufbereit sein?
Ist es nicht doch auch unternehmerisches Risiko, wenn keine Arbeit für mich da ist?
2 Antworten
Was ich noch vergessen hatte...
Bin ich für eine Tour eingeteilt und erhalte zusätzlich einen Auftrag, kann ich (habe ich noch nie getan) diesen ablehnen und muss nur die geplanten Touren fahren. Das geht beim Fahrauftrag nicht.
Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft, und diese ist also nach deinem Tarifvertrag zu vergüten.
Wenn es also eine Rufbereitschaft ist, so ist diese dann auch zu vergüten. Wenn er der Meinung ist, dass es keine Rufbereitschaft ist, dann sei doch einfach nicht bereit, denn dann handelt es sich um deine Freizeit.
Wenn er dann anruft sagst du ihm halt: ich habe keine Rufbereitschaft, ich wünsche noch einen schönen Tag.