Ist für jeden Bezirk ein anderes Jobcenter zuständig? Wie ummelden beim Umzug?

3 Antworten

Vor einem Umzug sollte man beim JC erstmal eine Umzugsgenehmigung beantragen. Zwar kann man auch ohne Erlaubnis umziehen, dies hat aber zur Folge, dass zum Beispiel nur die bisherige Miete bezahlt wird auch wenn die Neue eventuell höher ist. Welches JC für euch an der neuen Adresse zuständig ist wird dir unter Umständen schon von deinem alten JC bei der Umzugsgenehmigung mitgeteilt.

Hier gibt es auch einen guten Ratgeber zu Umzügen bei ALG II  http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Mit einer Veränderungsmitteilung, die man für jede andere Änderung der Lebensumsstände auch einreicht

Muss diese Mitteilung erst genehmigt werden?

LG

@Ayriss20

Normalerweile muss ein Umzug vorher beantragt und genehmigt, sowie die Wohnung (MIete, Größe usw.) ebenfalls genehmigt werden. Einfach so umziehen, so einfach wirds wohl nicht werden.

Sie müssen erstmal den Umzug genehmigen lassen. Einfach nur umziehen wollen ohne wichtigen Grund wird nicht genehmigt. Wichtiger Grund siehe unten. Sonst wird nur die bisherige Miete bezahlt auch wenn die neue Wohnung teurer ist. Außerden werden weder Kaution, Umzugswagen, Kartons, Renovierung, Möbel die durch den Umzug benötigt werden z. b. wenn in der bisherigen Wohnung eine Einbauküche war, und alles was noch mit dem Umzug in zusammenhang steht bezahlt. Genehmigt werden Umzüge nur bei wichtigem Grund wie: Familienzuwachs, Arbeitstelle weiter weg, Gehbehinderter Kunde die Treppen zur Wohnung nicht mehr hoch kommt u. es keine andere Möglichkeit gibt in der Wohnung zu bleiben, sonstige Gesundheitliche Probleme die das wohnen in der Wohnung unmöglich macht, Wohnung ist unbewohnbar, nicht selbst verschuldet und Vermieter ändert das nicht. Das muss alles schriftlich vorliegen mit Bestätigungen von z. b. Arzt bei Gesundheitlichen Grund wegen Umzug. Nicht genehmigt werden Umzüge: weil man in die Nähe der Familie ziehen will oder man glaubt in einer anderen Stadt leichter Arbeit zu finden und so weiter.

Wenn das Jobcenter den Umzug fordert werden alle Kosten im zusammenhang mit dem Umzug übernommen, natürlich auch die Miete. Passiert nur wenn die Wohnung zu teuer ist.

Welches Jobcenter zuständig ist kann man bei seinem Jobcenter erfragen oder im Internet schauen.

Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.