Hat man auch bei einem ungenehmigten Umzug die Möglichkeit Erstausstattung zu beantragen?

3 Antworten

Kann ich mir nicht vorstellen.

Selbst wenn wären das eher Gebrauchtmöbel und gebrauchte (stromfressende) Elektrogeräte.

Habt ihr nicht Verwandte, Bekannte oder Freunde, die euch da unter die Arme greifen könnten?

Meine erste "Küche" bestand übrigens aus einem 2-Platten-Kochfeld, ein paar kleinen Schränken und u.a. einer Pfanne mit der ich auch auf dem Kochfeld backen konnte.

Heutzutage gibt es neben Mikrowelle auch kleine Backöfen.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 22:30

Aber ich frage mich warum nicht...eigentlich bekommt man das doch wenn man in eine Wohnung ohne Küche zieht. Wir können uns das nicht selbst leisten. Freunde und Bekannte greifen uns beim Umzug schon mehr als kräftig unter die Arme.

Wir möchten ja keine neue Küche...nur Hilfe für eine gebrauchte Küche. Eine Mikrowelle und sowas haben wir ja. Es fehlen die Geräte wie Kühlschrank und Ofen, eine Spüle und Schränke.

Du müsstest es eigentlich bekommen:

"Erstausstattung

Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man Anspruch auf (anteilige) Erstausstattung für die Einrichtung, welche man bis dahin nicht hatte: SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1.

Ob diese Erstausstattung als Bargeld oder Sachleistung erfolgt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters: SGB II § 23 Abs. 3 Satz 5. Der Anspruch ist Bedarfsbezogen und besteht auch bei Verlust durch Brand, Obdachlosigkeit oder bei Trennung vom Partner. Die Gewährung als Darlehen ist rechtswidrig!"

Umzug aus Privatgründen wird nicht finanziert, wo kämen wir denn hin. Wenn Ihr beschließt näher bei den Eltern zu wohnen ist das Privatsache. Wie wäre es mit Arbeit und sparen,so läuft es eigentlich.LG

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 20:30

Den letzten Satz hättest du dir getrost sparen können! Ich ziehe um DAMIT ich arbeiten kann!