Kann man mich zwingen bei meinen Eltern zu wohnen?!

6 Antworten

ja, ein kind zählt als härtefall. wenn du mit diesen alleine ohne deinen ex leben möchtest, dann muss das jobcenter das anerkennen.

abgesehen davon finde ich diese u25-regellung einfach nur krank! unter 25 jährige haben nicht weniger rechte als welche die älter als 25 sind. so eine regellung verstößt gegen diverse grundrechte. ist klar, stammt sie doch vom sgb 2 .

gemäß artikel 11 des grundgesetzes hast du das grundrecht auf freizügigkeit im gesamten bundesgebiet. du entscheidest ganz allein wohin du ziehst. nicht das jobcenter. machen die deinen umzug von deinem alter und einen umzugsantrag abhängig, verstößt das weiter gegen artikel 1 grundgesetz, das grundrecht auf unantastbarer würde.

ferner verstößt es gegen artikel 2 des grundgesetz, das grundrecht auf freie entfaltung deiner persönlichkeit. weiter verstößt man damit gegen artikel 6 des grundgesetz, das grundrecht auf schutz der familie.

ab gesehen davon ist es einfach nur diskriminierend. dein grundrecht auf ein selbstbestimmtes leben wird hier auch extrem mit füßen getreten.

daher geht nur der weg über widerspruch und klage beim sozialgericht.

Goldmen  28.10.2012, 13:09

wenn du tatsächlich zur zeit nicht mehr bei deinen eltern wohnst, dann darfst du umziehen wann du willst. dann greift die u25 regellung erst recht nicht.

es müssen aber die kosten der wohnung angemessen sein. und du musst dir die angemessenheit der neuen miete schriftlich vom jobcenter bestätigen lassen. sonst zahlen die nur deine alte miete weiter.

nehmen wir mal an du zahlst jetzt 380€ an miete. angemessen für dich und dein kind sind ca. 57-63 qm und ca. 420€ warmmiete. die miete der neuen wohnung beträgt 500€.

du ziehst nun ohne umzugsgenehmigung und ohne kostenbestätigung um. dann werden dir nur 380€ gezahlt. ich finde aber das einem immer die einem sowieso zustehenden kosten gezahlt werden müssen.

Oder können die mich zwingen mit meiner Tochter wieder bei meiner Mutter zu wohnen?!

Nein. Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr "Kind" nicht mehr bei sich wohnen lassen - und auch nicht wieder aufnehmen. Und wenn das volljährige Kind selber bereits ein Kind hat , besteht sowieso bereits eine eigene Bedarfsgemeinschaft. - Das Jobcenter hat deine eingereichten Anträge aber ja anscheinend auch nicht abgelehnt wegen deines Alters oder deiner Eltern, sondern lediglich, weil die von dir vorgelegten Angebote für eine eigene Wohnung unangemessen waren. Du besorgst dir vorab (!) die schriftliche Zustimmung zum Umzug (Trennung vom Partner ist bereits ein ausreichender Grund für einen notwendigen Umzug) , du lässt dir die genauen Anmessenheitskriterien für eine Wohnung für 2 Pers. (dich + Kind) geben und suchst dann nach entsprechend passenden Wohnungen. Mit Zustimmung zum Umzug können dann (nachweislich und im Voraus) auch die notwendigen Umzugs-/ Renovierungskosten, Wohnungs-Erstausstattung usw. beantragt werden. -Eine zwischenzeitliche, vorübergehende Notbehelfsunterkunft bei Dritten (egal, ob bei Bekannten oder den eigenen Eltern) ändert nichts daran, dass du+Kind grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten/ Wohnung habt.

SnowFlower20 
Fragesteller
 28.10.2012, 19:15

Eine Notwendigkeitsbescheinigung habe ich schon. Und es ging mir auch nicht darum das die Wohnungsangebote abgelehnt wurde, nur weil sie hat mir eine Broschüre mit zugeschickt wo drin steht das man wenn man unter 25 ist halt nur bei Arbeitsaufnahme oder in besonderen härte Fällen umziehen darf..

Larah10  28.10.2012, 22:09
@SnowFlower20

Das bezieht sich auf § 22 SGB II, Absatz 5: "(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat."

Der Abschnitt des § 22 bzgl. Härtefallklausel usw. betrifft dich aber nicht , wie schon erläutert - da du bereits außerhalb des elterlichen Haushalts lebst, ein eigenes Kind hast und du die Umzugszustimmung des Jobcenters wegen Notwendigkeit ja auch bereits bekommen hast.

http://www.kalaydo.de/jobboerse/1/administration/3/

Schau mal auf diese Arbeitsangebote, dann könntest du sicher gleich zu deinem neuen Arbeitsplatz mit Genehmigung und Unteretützung von Jobcenter ziehen. Du würdest von deinem Geld leben und selbst entscheiden. Wär doch toll oder?

SnowFlower20 
Fragesteller
 28.10.2012, 19:09

Und wie soll ich mich dann um meine Tochter kümmern?! Natürlich will ich von meinem eigenen Geld leben, das wäre viel schöner als Geld vom Staat, trz geht für mich erstmal vor meine Tochter bis sie mind. 1 ist selbst zu betreuen..

Hat das JC Dir bereits schriftlich bestätigt, dass ein Umzug für Dich grds. erforderlich ist?

SnowFlower20 
Fragesteller
 28.10.2012, 19:01

Ja eine Notwendigkeitsbescheinigung habe ich bereits.

derdorfbengel  28.10.2012, 19:19
@SnowFlower20

Dann musst Du jetzt eine Weile ernsthaft versuchen, zu den vom JC angegeben Bedingungen eine Wohnung zu finden. Diese Bemühungen solltest Du gut dokumentieren. Also eine Tabelle anfertigen, wann Du wo welches Wohnungsangebot besichtigt oder sonstwie angefragt hast und ob Du abgelehnt worden bist.

Wenn das nicht klappt, kannst Du dann auch anfangen, teurere Wohnungen zu nehmen und das JC muss sie finanzieren.

Die Preisvorgaben der JC sind alle unrealistisch und werden mittlerweile reihenweise von Gerichten verworfen. Die Chancen sind also gut.

Die können Dich zu gar nichts zwingen - aber sie müssen Dir auch kein Geld geben. Kann denn Dein Freund nicht umziehen? Oder ist die Wohnung für Dich alleine zu teuer?

SnowFlower20 
Fragesteller
 28.10.2012, 00:12

Er zieht ja auch bald um, für ihn ist die Wohnung zu groß, aber ich mag nicht hier bleiben, weil ich in eine andere Stadt möchte, weil ich hier nicht wirklich jemanden habe, deswegen mag ich hier nicht wohnen bleiben, und weil dann müsste ich ihn jeden Tag sehen (weil er immer bei unserem Nachbarn ist) und das kann ich nicht.. und in gewisserweise ist es ja zwingen wenn die einem dann kein Geld dafür geben, und man es selbst leider nicht hat..

ErsterSchnee  28.10.2012, 00:18
@SnowFlower20

Könntest Du nicht trotzdem erstmal zu Deinen Eltern ziehen? Die passen dann auf Dein Kind auf und Du kannst arbeiten und bist dann nicht mehr auf das Geld vom Jobcenter angwiesen. Und dann kannst Du hinziehen, wo Du willst - ohne auf die Genehmigung von jemandem warten zu müssen!

SnowFlower20 
Fragesteller
 28.10.2012, 00:20
@ErsterSchnee

Ich ziehe zwar vorerst zu meiner Mutter, aber das geht auch nur höchtens ein Monat, und sie muss ja selbst arbeiten, und zwar würd ich gerne arbeiten gehen, aber bis meine Tochter 1 Jahr ist wollte ich sie eigentlich hauptsächlich betreuen.. :/

Larah10  28.10.2012, 18:33
@SnowFlower20

bis meine Tochter 1 Jahr ist wollte ich sie eigentlich hauptsächlich betreuen

..und derweil gilt man auch nicht als "arbeitslos". Bis das Kind drei Jahre alt und geregelt fremdbetreut ist, muss man weder dem Arbeitsmarkt noch für Maßnahmen zur Verfügung stehen.

und weil dann müsste ich ihn jeden Tag sehen (weil er immer bei unserem Nachbarn ist) und das kann ich nicht..

Gerade auch, was Umzugspläne angeht: Nicht vergessen, dass das Kind einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen hat.. und dass beide Elternteile zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt sind ;)