Was ist wenn das Jobcenter Umzug nicht genehmigt?

5 Antworten

Es bedarf keine Erlaubnis eines Umzuges!

Jeder kann umziehen wie er möchte, sofern man sich dann an die richtigen Vorgehensweise hält. Eine "Erlaubnis" bringt nur den Vorteil, dass man beim JC eine Umzugspauschale beantragen kann für zb. einen Transporter o.ä.

Wie viel Miete du haben kannst, kannst du meistens ergoogeln.

oder kann das Jobcenter auch komplett kein Geld mehr zahlen?

Wenn die neue KdU über den erlaubten Satz liegt, zahlt das JC nur das was dir maximal zusteht. Bspw. in HH darfst du 501,50 € Bruttokalt haben.

Ziehe ich in HH nun um und die neue Wohnung kostet 520,00 €, dann kann das JC das noch übernehmen, da es im +10% Rahmen liegt, muss es aber nicht. Dann müsste man es aus eigener Tasche zahlen.

Erst einmal käme es darauf an, ob du nach deinem Umzug im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst oder diesen verlassen würdest !

Einen Umzug kann dir grundsätzlich keiner verbieten, nur kann ein Umzug ohne vorherige Beantragung und Bewilligung finanzielle Nachteile haben.

Würdest du innerhalb des Zuständigkeitsbereichs umziehen, dann würdest du erst einmal keine Beihilfe für den Umzug bekommen, auch ein evtl. benötigtes zinsloses Darlehen für eine Kaution würde man nicht bekommen, auch eine Hilfe für evtl. Renovierungen gibt es dann nicht, eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste man im Regelfall dann auch selber übernehmen.

Du würdest dann max. deine alte bisher bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete weiter bekommen, wenn die neue KDU - sich durch den Umzug dann erhöht.

Das ganze gilt dann auch bei einen Umzug außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, außer das man dort dann die da geltende max. angemessene KDU - bekommen würde, da spielt die alte max. KDU - dann keine Rolle.

Aber dafür müsstest du dann erst einmal eine neue Meldeadresse haben, denn nur so würde ein neuer ALG - 2 Antrag auch bearbeitet.

kann das Jobcenter auch komplett kein Geld mehr zahlen?

Völlig auszuschließen ist das nicht. Es kommt immer auf die individuellen Umstände an. Im von Dir geschilderten Zusammenhang mutmaßlich Nein.

Grundsätzlich gilt:

sofern der Umzug bzw. die neue Wohnung nicht vorher vom Jobcenter "genehmigt" waren, kriegst Du normalerweise erst mal nur die 400 € weiterhin erstattet.

Wenn Du die vollen 450 € willst, mußt Du versuchen, das Jobcenter dazu zu bewegen, die neue Miete zu erstatten. Notfalls klagen, sofern erfolgversprechend.

So isses, Deine besonderen Wünsche musst Du selbst finanzieren, und das ist auch gut so!

Warum sollte das JC dir eine teurere Wohnung bezahlen wenn der Umzug dir keine standortverbesserung zur arbeitsplatzfindung bietet?

dann ist das dein privater Luxus ... und den zahlt das JC i.d.r. nicht

Yugi17 
Fragesteller
 04.02.2021, 08:58

Dann ist ja gut nur 50€ Mehr und bessere Wohnung lohnt sich

DaKaBo  04.02.2021, 09:05
@Yugi17

Lohnt sich in welcher Hinsicht...?

Vampire321  04.02.2021, 11:27
@Yugi17

wenn DIR das due 50€ wert ist... zieh um