das Jobcenter genehmigt zwar einen miettransporter für den Umzug,verweigert aber die Kaution dafür

4 Antworten

Kaum ein Leistungsempfänger hat am Anfang des Monats sein gesamtes ALG II schon ausgegeben.

Falls doch, kann er einen Antrag stellen auf ein Darlehen nach SGB § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Und die Kaution kriegt er ja umgehend wieder zurück, somit kann er auch sein Darlehen umgehend wieder zurückzahlen beim Jobcenter - was er aber noch nicht einmal sofort muss ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Da musst du noch mal einen schriftlichen Antrag stellen, und auf die Dringlichkeit hinweisen.

Diese Kaution wird ja schließlich sofort wieder erstattet, wenn der Wagen ordnungsgemäß zurück gegeben wird..

Dieses Schreiben solltest du an die Leitung des JobCenters richten. Vielleicht mit Hilfe eines Sozialverbands (Diakonie, Caritas usw.)

Es muss doch möglich sein, dass die Hilfe weitergeht, wenn das eine ohne das andere (Kautrion) nicht möglich ist. Das Geld kriegen die doch wieder (natürlich nur, wenn du keinen Unfug damit machst)

(natürlich nur, wenn du keinen Unfug damit machst)

Du hast den Kern der Sache getroffen! Die meisten machen nämlich Unsinn damit! Und das Jobcenter ist ja nicht blöd, sondern lernt aus den Fehlern der Vergangenheit.

Die Kaution bekommst du ja auch sofort wieder zurück, wenn du den Wagen abgibst. Und die könntest du dir ja in die eigene Tasche stecken. Also: KEINE Kaution vom Jobcenter!

Wenn du einfach nur deine Kreditkarte bei dem Autoverleiher vorlegst, reicht das schon.

Hauptsache der Fragesteller hat eine!