Welche Begründung wird vom Jobcenter akzeptiert, um einem Umzug zuzustimmen?

5 Antworten

das ist schwierig.Vielleicht wenn dein Vermieter Eigenbedarf anmelden wuerde.aber waere halt Betrug:'(

RedTigerchen  19.09.2012, 07:18

ich finde es nicht toll wenn man hier tips zum sozialbetrug gibt... oder sind es nicht auch deine steuergelder die diese mehrbelastung zahlen ?

miss12  19.09.2012, 07:32
@RedTigerchen

stimm,aber will.doch Mietdifferenz aus eigener Tasche bezahlen u. Umzug auch.deshalb finde ich es nicht so schlimm!

miss12  19.09.2012, 07:33
@RedTigerchen

stimm,aber will.doch Mietdifferenz aus eigener Tasche bezahlen u. Umzug auch.deshalb finde ich es nicht so schlimm!

miss12  19.09.2012, 07:33
@RedTigerchen

stimm,aber will.doch Mietdifferenz aus eigener Tasche bezahlen u. Umzug auch.deshalb finde ich es nicht so schlimm!

miss12  19.09.2012, 07:33
@RedTigerchen

stimm,aber will.doch Mietdifferenz aus eigener Tasche bezahlen u. Umzug auch.deshalb finde ich es nicht so schlimm!

EmaiI  19.09.2012, 07:39
@miss12

Omg! Und dann auch noch rumspammen???

beangato  19.09.2012, 14:26
@miss12

Wenn die Mietdifferenz aus eigener Tasche bezahlt wird, werden keinerlei Nachzahlungen der NK mehr übernommen!

Anzuerkennende Gründe:

  • ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Senkung der Mietkosten bei Aufforderung durchs Amt
  • Überwindung, Vermeidung oder Reduzierung von Hilfebedürftigkeit
  • wenn aufgrund der künftigen, erheblich geringeren Miete keine oder eine geringere Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, ohne dass die eingesetzten Mittel unverhältnismäßig sind
  • bei Trennung der Ehe- oder Lebenspartner einer Bedarfsgemeinschaft, wenn einer der Partner neuen Wohnraum benötigt
  • Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit
  • gesundheitliche Gefährdung,
  • unzumutbar beengter Wohnverhältnisse

Bei U-25-Jährigen:

  • Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl
  • Eltern oder ein Elternteil verweisen aus der Wohnung
  • Jugendamt hält den Verbleib im elterlichen Haushalt aus pädagogischen Gründen für unzumutbar
  • seit Längerem gestörte Eltern-Kind-Beziehung
  • Schwangerschaft einer U25-Jährigen
  • U25-Jährige/r mit eigenem Kind im elterlichen Haushalt
  • U25-Jährige/r mit Partner im elterlichen Haushalt
  • zzgl. Gründe nach §§ 30, 33 ff. SGB VIII ...

Btw: EINER der obigen Gründe reicht aus ;)

Der § 22 SGB II spricht da eine ganz klare Sparche:

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.** Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.**

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Das bezieht sich dann auch auf die Nebenkosten, wie z.B. Heizkosten.

Ein eigenmächtiger Umzug kann also ein schöner Schuss in den Ofen werden.

Da es in Berlin bereits eine Menge Transfergeldempfänger gibt;, werden die dortigen Jobcenter knallhart verfahren.

Wirklich akzeptiert wird nur, wnn durch den Umzug die Hilfe unnötig wird, weil ein konkretes Stellenangebot nur von der neuen Wohnung aus realisiert werden kann.

Normalerweise, wenn du die Kosten selbst übernimmst, brauchst du berhaupt nicht zu fragen, sondern musst an der neuen Anschrift eben einen neuen Antrag stellen. Es kann dir niemand vorschreiben, wo du wohnen sollst.

Hallo guten morgen also das jopcenter kan dich nicht am umzug hintern den du bist ja nicht im knast sonder ohne jop wen du die kosten für den umzug selbst bezahlt die kaution hast du ja auch das jopcenter muss dir 310euro mit weiter bezahlen im schlimmsten fall must du 45 euro selbst zahlen

lg alles gute