Umsatzsteuer-Voranmeldung Frage?

4 Antworten

Wie wurzlsepp668 bereits anmerkte, ist die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat April 2016 bereits überschritten.

Wenn Du meinst, dass Du später ohnehin einen StB beauftragen wirst, warum dann nicht von Anfang an? Da Du selbst sagst, dass Du keine Ahnung davon hast, ist es angezeigt gerade in der Startphase den StB ins Boot zu holen - denn da kann am meisten schief gehen. Der StB wird auch Deine Umsatzsteuervoranmeldungen grundsätzlich nicht einfach ungeprüft übernehmen, wenn Du ihn zum Ende des Jahres beauftragst aus Deinen Buchungen einen Jahresabschluss aufzustellen.

Deine Umsätze (netto) mit 19% Umsatzsteuer trägst du in Zeile 81 ein. Für die Vorsteuer musst du aus allen Eingangsrechnungen die Vorsteuerbeträge zusammenrechnen und in Zeile 66 (egal ab 7 oder 19%) eintragen. Aber ich schließe mich den Vorrednern an und kann dir nur empfehlen, von Beginn an einen Steuerberater zu suchen. Vermeidet vor allem zu Beginn Fehler. Deinen Jahresabschluss wirst du eh von einem Steuerberater machen lassen (müssen). Der muss dafür dann deine Buchhaltung nachbuchen, deshalb kannst du es gleich buchen lassen. Im Endeffekt sparst du also kaum Geld, wenn du das jetzt selbst machst.

wenn das Unternehmen zum 01.04.2016 gegründet wurde, so ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bereits verspätet ....

nach § 18 Abs. 2 UStG beträgt der Abgabezeitraum für Neugründer ZWINGEND monatlich .....

Ich muss bis zum 10.07 alle 3 Monate abgeben, schrieb mir das zuständige Finanzamt.

@ReneS29

OK - Du hast augenscheinlich wenig bis gar keine Ahnung vom Steuerrecht. Wahrscheinlich ist Deine steuerliche Anmeldung erst jetzt beim FA verarbeitet worden. Das heißt, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung bis dato rein technisch gar nicht verarbeitet hätte werden können.

Du hast monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen zu tätigen. Ohnen Dauerfristverlängerung bis zum jeweils 10. des Folgemonats. Wenn das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung für den Juni 2016 bis zum 10. Juli 2016 haben möchte, hast Du also keine Dauerfristverlängerung beantragt - selbst Schuld. Kann aber nachgeholt werden.

By the way - wenn das Finanzamt Dir schreibt, dass Du 10.000,00 EUR Vorauszahlungen auf Deine Einkommensteuer entrichten sollst, würdest Du das dann natürlich auch machen. AB ZUM STEUERBERATER!!!

Also zunächst mal: Ich arbeite im Finanzamt. Mein Rat an dich: SOFORT!!! zum Steuerberater! Du steckst schon mächtig in der S****be drin...