Müssen bar bezahlte Ausgaben-Quittungen chronologisch nummeriert werden (Buchhaltung)?

3 Antworten

Ausgabequittungen müssen nicht nummeriert werden. Nur bei AusgangsRECHNUNGEN von Dir an Andere ist eine "fortlaufende" Nummerierung erforderlich.

Ausgabenbelege werden in der Regel in der Kasse in chronologischer (zeitlicher) Abfolge erfasst. Rechnungen- oder Belegnummern stehen ja auf den Ausgabenbelegen ja bereits drauf (durch den Verkäufer). Diese übernimmt man für gewöhnlich in die Buchhaltung.

Viel Spaß beim Geldausgeben (ohne Nummer)

Ana

Krampe82 
Fragesteller
 28.10.2017, 15:35

Hallo, erstmal vielen Dank für deine Antwort. Meine Quittungen (Barausgaben) gebe ich meiner Steuerberaterin, die für mich alles eigentlich macht. 

Meine Steuerberaterin nummeriert diese Quittungen. Heute ist mir allerdings aufgefallen, dass Sie diese nicht chronologisch nummeriert. Sie hat mal mit der Nummer 1 begonnen, dann hat sie irgendwann wieder die Nummer 1 verwendet. Mittlerweile kann ich ihre Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Ab und zu lässt Sie  paar Nummern weg und beginnt mit einer höheren Zahl. 

Daher auch meine Frage. Letztendlich bin ich auch verantwortlich, dass meine Steuerberaterin eine nachvollziehbare Arbeit leistet. Da ich wenig Ahnung habe, wollte ich vorerst mich informieren, bevor ich meine Steuerberaterin unnötig nerve.

Im Belegordner müssen alle Barein- und ausgänge nach Datum geordnet lückenlos mit einer Belegnummer in aufsteigender Reihe versehen werden, und so werden sie dann auch gebucht.


Krampe82 
Fragesteller
 28.10.2017, 15:38

Hallo,

danke für deine Antwort.

Meine Steuerberaterin nummeriert diese Quittungen. Heute ist mir allerdings aufgefallen, dass Sie diese nicht chronologisch nummeriert. Sie hat mal mit der Nummer 1 begonnen, dann hat sie irgendwann wieder die Nummer 1 verwendet. Mittlerweile kann ich ihre Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Ab und zu lässt Sie  paar Nummern weg und beginnt mit einer höheren Zahl. 

Daher auch meine Frage. Letztendlich bin ich auch verantwortlich, dass meine Steuerberaterin eine nachvollziehbare Arbeit leistet. Da ich wenig Ahnung habe, wollte ich vorerst mich informieren, bevor ich meine Steuerberaterin unnötig nerve.

Würde mich freuen, wenn Du mir noch eine Rückmeldung gibst. Soll ich Sie daraufhin aufmerksam, dass Sie falsch vorgegangen ist?

manni94  28.10.2017, 15:50
@Krampe82

Die Vorgangsweise Deiner Steuerberaterin ist - sagen wir einmal - "etwas ungewöhnlich" und für mich nicht nachvollziehbar. Bei uns beginnen die Barbelege zu Jahrebeginn mit Beleg Nr. 1 und werden dann lückenlos aufsteigend numeriert. Das Buchhaltungsprogramm verlangt das ja auch so.

Krampe82 
Fragesteller
 30.10.2017, 18:11
@manni94

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich fand es auch ungewöhnlich. Mit deiner Antwort habe ich eine Bestätigung dafür. 

Ist das üblich so, dass Barbelege zu Jahresbeginn von vorne bzw. mit der Beleg-Nr. 1 beginnen?

manni94  30.10.2017, 18:28

Ja, das ist üblich. Damit hat man dann auch später einen Überblick, ob alle Belege lückenkos erfasst sind.

Krampe82 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:45
@manni94

1. Wieso wird zu Jahresbeginn wieder von der Nr. 1 begonnen und nicht fortlaufend weitergeführt?

2. Kann ich die Beleg-Nr. über die ganzen Geschäftsjahre chronologisch fortführen? Ist das mir selbst überlassen?

Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank dafür!

manni94  31.10.2017, 15:16
@Krampe82

Zu 1.: weiß ich nicht, müsste ich unseren Steuerberater fragen

Zu 2: ja, kannst Du, ist soweit ich weiß Dir selbst überlassen.

Frag bitte deine Steuerberaterin. Die bekommt auch Geld dafür.