Angabe eines Grundfreibetrags bei Online Brutto-Netto-Rechnern?
Hi, wie der Name schon sagt, steht die Frage im Zusammenhang mit den gängigen Online-Brutto-Netto Rechnern. Und zwar geht es um die Angabe des jährlichen Grundfreibetrags. Soweit ich weiss, hat jeder einen Grundfreibetrag bei ca ~8500 €. Trägt man diese Zahl in den Masken der Onlinerechner ein oder nicht ? Die Frage kam auf, da häufiger in den Info-Tool-Tips steht, dass die Freibeträge bereits berücksichtigt sind. Dann verstehe ich allerdings nicht, warum überhaupt ein entsprechendes Feld zur Eingabe existiert. Oder können in diesem Feld andere Beträge eingesetzt werden, die nichts mit den o.g. ~8500 € zu tun haben ?
4 Antworten
Der Grundfreibetrag wird in der Tat automatisch berücksichtigt, den darf man deswegen auf keinen Fall eintragen.
Mit dem dortigen Feld sind solche Freibeträge gemeint, die man sich eintragen lassen kann:
http://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Nein, von Kindesunterhalt ist da nicht die Rede. Das kann man nirgends berücksichtigen.
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar. Absetzbar ist nur, wenn man für ein erwachsenes Kind, für das man kein Kindergeld mehr erhält, weiterhin Unterhalt leistet.
Also wenn das Studium etwas länger dauert und die Eltern das Kind weiterhin unterstützen beim Lebensunterhalt.
Natürlich haben alle brutto netto Rechner alle gesetzlichen Steuerregelungen als Grundlage, da gehört der Grundfreibetrag auch dazu, sonst gäbe es ja keinen Sinn. Man gibt immer nur seine persönlichen Umstände ein, nie allgemeine Regelungen. Also die Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Kirchenmitgliedschaft, Bundesland und Krankenkassenzusatzbeitrag.
In manchen Rechnern kann man auch einen Freibetrag eintragen, mit dem Grundfreibetrag hat das aber nichts zu tun, hier geht es um einen persönlichen Freibetrag, den man sich beim Finanzamt eintragen lassen kann.
Als Beispiel: Jemand hat einen sehr weiten Weg zur Arbeit und damit eine Fahrkostenpauschale, die deutlich über die Werbungskostenpauschale hinaus geht. Wenn diese Person nicht warten will auch die Erstattung am Jahresende und eine monatliche Berücksichtigung bevorzugt, kann er sich beim Finanzamt eine Freibetrag beantragen und eintragen lassen, der diese Fahrtkosten ungefähr berücksichtigt.
Und diesen eingetragenen Freibetrag kann man dann in dem Rechner auch eintragen, damit das tatsächliche Netto ermittelt werden kann.
Der Grundfreibetrag wird immer beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, also wird nichts eingetragen.
Eingetragen werden zusätzliche Freibeträge, die der Arbeitgeber sich aus ELStAM ziehen könnte.
Da geht es sicherlich nicht um allgemeine Freibeträge, sondern um persönliche.
Vielen Dank. Eine weitere Frage: Ich zahl von den Faktoren im Link Kindesunterhalt, laut dem Link kann ich das als außergewöhnliche Belastung angeben. Bedeutet dass, das die Unterhaltszahlungen von der Steuer auch ausgenommen werden ? In voller Höhe oder täusche ich mich da ? Hat das "außergewöhnlich" eine weitere Bedeutung, also dass irgendwelche weitere Vorraussetzungen vorliegen müssen ?