Umsatzsteuer Rückzahlung, darf ich Überschuss behalten?

5 Antworten

Die zurückerhaltene Umsatzsteuer fließt als Gewinn in die Buchführung ein.......

ERin Steuerberater wird es dir sehr genau erklären können......

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So ein Unsinn,

die Vorsteuer bekommt man so oder so wieder zurück. Allerdings gibt es konstellationen wo der Saldo zwischen bezahlter Umsatzsteuer und Vorsteuer dann positiv wird.

rückzahlungen vom Finanzamt das mag zwar für den Cashflow interssant sein, aber mit "Gewinn" hat dsas nichts zu tun. Das sind einfach nur Gelder die man vorab zuviel bezahlt hat.

@blackhaya

Jedenfalls ist der Begriff Gewinn in diesem Fall falsch. Bei der Verausgabung handelt es sich um eine Ausgabe (die den Gewinn mindert), bei der Erstattung durch das Finanzamt liegt eine Einnahme vor (die den Gewinn erhöht).

@blackhaya

Vorsteuer bekommst du nicht zurück, es sei denn du hast zuviel Vorsteuer entrichtet. Denn Vorsteuer ist ein durchgangsposten, den der gewerbetreibende an das FA weiterleiten muss.

@Griesuh

ohha, hast du gerade mal alles verwechselt.

Vorsteuer das ist die enthaltende Umsatzsteuer die in Waren und Dienstleistungen steckt die ein Gewerbetreibender einkauft.

Für alle Waren und Dienstleistungen muss ein Gewerbetreibender die Umsatzsteuer draufschlagen.

Vorsteuer und Umsatzteuer wird verechnet, deswegen heißt es auch MEHRWERTSTEUER. Die Differenz wird an das Finanamt monatlich überwiesen.

@blackhaya

Da verwechselt du aber auch etwas. Ein Gewerbetreiber muss seine vereinnahmte MWST (Umsaatzsteuer) aus seinem Umsatz ( sofern abzugsberechtigt) an das Finazamt weiterleiten. Er kann aber seine verausgabte MwST ( z. B. aus Wareneinkäufen) gegenrechnen und somit verringert sich seine weiterzuleitende Vorsteuer ( auch Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer genannt)

@Griesuh

wieso habe ich doch geschreiben, vorsteuer und Umsatzsteuer wird gegeneinander verechnet.

@Griesuh

ahh jetzt weiß ich wo dien Fehler liegt. Richtig lautet es

Er kann seine vorausgabete Vorsteuer gegenrechnet und somst veringert sich senie weterzuleitende Mehrwertsteuer (auch Umsatzstuer genannt)

Nein, die bleibt bei Dir. Wenn Du dauerhaft Verlust machst kann es aber sein, dass das Finanzamt Dein Gewerbe als "Liebhaberei" einstuft und das ganze nicht mehr anerkennt.

Dankeschön

Wenn Du 100 € Umsatzsteuer hast und 110 € Vorsteuer, dann darfst Du die 10 € behalten.

Wenn Du Dir bei diesen Themen nicht sicher bist, solltest Du Dir einen Steuerberater zulegen. ;)

Vielen Dank, ja das werde ich wohl machen müssen :D

hier geht es um die Vorsteuer.

Ja man kann auch mehr vorsteuer zurückbekommen als man Mehrwertsteuer bezahlt.

das ist z.b. der Fall

  • wenn man viel Investiert
  • oder viel exportiert

Nur halt Vorsicht, eine eigene Firma ist kein Steuersparvehikel. Nur Verluste und keine Umsätze, irgendwann steigt dir dannd as Finanzamt aufs Dach.

Du hast also ein Gewerbe angemeldet, dann solltest du auch dann einen Steuerberater aufsuchen.

Es wird am Ende des Jahres eine Berechnung angestellt und der Überschuss zurückgezahlt.

Was? Das stimmt doch nicht! Am Ende des Jahres wird ausgeglichen, was sich als Differenz zwischen der kompletten eingereichten Jahresabrechnung einerseits und den monatlichen Voranmeldungen ergibt. Aber wenn seine monatsmeldungen genau richtig waren, wird da gar nichts in irgendeine Richtung "zurückgezahlt", auch nicht, wenn er tatsächlich mehr bekommen, als gezahlt hat.