Umsatz- und Vorsteuer für Unternehmen abschaffen?
Könnte man ja abschaffen und nur das Unternehmen das an den Endkunden verkauft würde die Steuer dann abführen. So könnte man ja viel Bürokratie sparen wenn Unternehmen beim Verkauf untereinander darauf verzichten können.
3 Antworten
Nein das wäre noch komplizierter. Da muss man dann als Buchhalter oder Steuerbüro den Mandanten dazu auffordern für alle Einkäufe fragen, was damit passiert ist. Die Betriebsprüfung müsste den ganzen Kram dann nochmal machen. Würde lange dauern und ist aufwändiger als einfach Umsatzsteuer und Vorsteuer miteinander zu verrechnen.
Auf so eine Idee kann nur jemand kommen der Null Ahnung von Buchhaltung hat (oder evtl. noch ein Politiker unserer aktuellen Regierung).
Damit spart man keine Bürokratie.
Jedes Unternehmen müsste bei jedem Artikel nachweisen, dass es diesen Artikel weiterverkauft hat, ansonsten müsste es die Steuer als Endverbraucher ja selbst zahlen
Das würde die Bürokratie verhundertfachen
sehe ich genau so am ende will es keiner gewesen sein ;)
Ich nicht, wenn war es BLAEKK
Die Logik verstehe ich nicht. Unternehmen zahlen nie Umsatzsteuer, auch wenn sie „Endverbraucher“ sind.
Die Umsatzsteuer tragen ausschließlich Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wird
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland)
Auch Firmen wird diese in Rechnung gestellt.
Ja. Aber der Unternehmer lässt sich die Steuer („Vorsteuer“) vom Finanzamt wieder erstatten. Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten.
Ist so nicht richtig.
Bsp: ein Ufo Hersteller verkauft Raumschiffe für insgesamt 1000000€ .
Wären 190000€ die es an das Finanzamt abführen müsste
Das Material hat 100000 €
Gekostet, verrechnet werden darf also 190000€
Diese Firma investiert aber jetzt 100000000€ in neue Maschienen, muss also 190000000 + 190000 zahlen.
Darf aber nur die 190000€ verrechnen.
Okay der Rest wird dann bei der Steuer abgeschrieben auf mehrere jahre
Ich komme zwar bei den vielen Nullen nicht ganz mit, aber wenn (aufgrund großer Investitionen) mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer erhoben wird, erstattet das Finanzamt den Vorsteuerüberhang nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurück.
Im Normalfall führt das Unternehmen jedoch die Zahllast (Umsatzsteuer - Vorsteuer) ans Finanzamt ab.
Als Anlagevermögen aktiviert (und über die Nutzungsdauer abgeschrieben) wird immer zu Netto-Anschaffungskosten.
Kurz zurück erinnert an meine Ausbildung im Finanzamt.
Stimmt, du hast vollkommen Recht
Richtig. Unfug die Idee.