Reverse Charge Verfahren Steuer Verkauf?
Hallo liebe Leute,
habe eine Frage zu dem Thema.
Wir kaufen ( theoretisch ) Ware aus dem EU Ausland ein, der Händler stellt uns eine Rechnung ohne MwSt aus und wir wenden das Reverse charge Verfahren an, sprich wir zahlen die 19% bei uns direkt drauf und ziehen die gleich wieder als Vorsteuer ab.
müssen wir beim Verkauf der Artikel dann hier in Deutschland was beachten ?
Die Rechnung, die wir dann den Endkunden hier in Deutschland ausstellen, muss dann ja logischerweise wieder mit 19% angegeben werden und die MwSt beinhalten oder sehe ich das falsch.
Was wäre, wenn ich die Ware aber jetzt direkt an einen anderen Händler nach Österreich verkaufe. Da kann ich doch nicht auch die MwSt dann zu Lasten des Empfängers schreiben per reverse charge Verfahren, da ich die ja beim Ankauf schon wieder als Vorsteuer abgezogen habe und beim Verkauf dann auch nicht ausweise.
1 Antwort
Beide Vorgänge sind getrennt zu beachten.
Wenn du Ware aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet einkaufst ist das als innergemeinschaftlicher Erwerb von dir zu besteuern und die umsatzsteuer ist als vorsteuer abziehbar. Soweit, bis auf die Begrifflichkeiten, richtig.
Der spätere Verkauf der Ware ist dann in Deutschland steuerbar. Verkaufst du an einen Verbraucher oder sonst jemanden im inland ist das steuerpflichtig und du musst die Rechnung zzgl ust ausstellen und die Steuer abführen.
Verkaufst du an einen anderen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ist deine Lieferung steuerfrei. Der Erwerber hat dann genau wie du vorher einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und kann iar die vorsteuer wieder abziehen. Vorausgesetzt natürlich alle formforschriften und Meldungen (USt ID und ZM Meldung) sind erfüllt.
Wenn man aus Deutschland zb aus Tschechien besteht und der die Ware direkt nach Österreich an den Kunden des deutschen liefert (Reihengeschäft) gibt es nochmal ein paar Besonderheiten (innergemeinschaftliches dreiecksgeschäft)