Reverse Charge Verfahren Steuer Verkauf?

1 Antwort

Beide Vorgänge sind getrennt zu beachten.

Wenn du Ware aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet einkaufst ist das als innergemeinschaftlicher Erwerb von dir zu besteuern und die umsatzsteuer ist als vorsteuer abziehbar. Soweit, bis auf die Begrifflichkeiten, richtig.

Der spätere Verkauf der Ware ist dann in Deutschland steuerbar. Verkaufst du an einen Verbraucher oder sonst jemanden im inland ist das steuerpflichtig und du musst die Rechnung zzgl ust ausstellen und die Steuer abführen.

Verkaufst du an einen anderen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ist deine Lieferung steuerfrei. Der Erwerber hat dann genau wie du vorher einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern und kann iar die vorsteuer wieder abziehen. Vorausgesetzt natürlich alle formforschriften und Meldungen (USt ID und ZM Meldung) sind erfüllt.

Wenn man aus Deutschland zb aus Tschechien besteht und der die Ware direkt nach Österreich an den Kunden des deutschen liefert (Reihengeschäft) gibt es nochmal ein paar Besonderheiten (innergemeinschaftliches dreiecksgeschäft)