Porto bei Umsatzsteuererklärung

2 Antworten

Hast Du in Deiner Buchhaltung nicht ein Konto "Porto"?

Bei diesem Aufwandskonto ist - jedenfalls im DATEV- Kontenrahmen SKR 03 und in anderen Buchhaltungsprogrammen üblicherweise vorgegeben "Kein Vorsteuerabzug möglich".

Also sollte sich eigentlich kein Problem ergeben, dass der Vorsteuerabzug beim Briefmarkenkauf ausgeschlossen ist.

Verwechselst du da nicht was? Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibst du doch nur eine Umsätze und kannst die Steuer für erhaltene Lieferungen angeben, damit das gegengerechnet werden kann. Da umsatzsteuerfreie Lieferungen keinen Steueranteil haben, gibt es da auch nichts gegenzurechen. Und daher gibt es den von dir angfragten Button auch nicht.