Innergemeinschaftlicher Erwerb, Bezahle ich nur netto?

2 Antworten

Denn Lieferanten bezahlt er netto. Beim Finanzamt meldet er die Umsatzsteuer an und in gleicher Höhe die Vorsteuer (wenn vorsteuerabzugsberechtigt). Da sich das dann aufhebt, bezahlt der Unternehmer auch nichts ans Finanzamt.

wenn sowohl vom Lieferanten als auch von Dir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegen, kann die Rechnung als EG-Erwerg gestellt werden.

Der Erwerber ist verpflichtet (!!!) in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung den EG-Erwerb zu erklären und die Umsatzsteuer entsprechend an das Finanzamt abzuführen. evtl. (bei Erwerb für die Firma und Vorsteuerabzug) kann die Umsatzsteuer auch wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden.