Verwirrung brutto netto Buchungssätze

3 Antworten

Du hast die Begriffe Brutto/ Netto nicht verstanden. Bei einem Bruttobetrag von 1.000,00 € ist die darin enthaltene Umsatzsteuer oder Vorsteuer nach dem Dreisatz 1.000,00 : 110 X 10 zu berechnen. Der Steuerbetrag ist daher € 90,91, der Nettobetrag 909,09 €. In den Beispielen, in denen die 1.000,00 € der Nettobetrag sind, beträgt die Umsatzsteuer oder Vorsteuer tatsächlich 100,00 €. Also immer darauf achten: Ist der Rechnungsbetrag brutto oder netto.

Der Warenverkauf erfolgte hiernach auf Rechnung/Zahlungsziel, im Wareneinkauf wurde immer sofort überwiesen (?) (Hier wurde das WEK-Kto. / Lager außen vor gelassen, ist aber oft in Übungsheften der Fall, sei also nur zu Gegenkontrolle mit erwähnt).

Ansonsten ist die Aufteilung der Beträge korrekt.

Helmuthk  10.07.2012, 11:45

Nein, denn zwei mal sind die 1.000,00 € brutto und zwei mal netto.Da kann nicht in allen vier Fällen derselbe Umsatzsteuerbetrag herauskommen.

Mir ging es zunächst einmal nur um den Aufbau, ausführlicher haben wir es zum Glück sowieso nicht gemacht.

Danke für die Kontrolle!