Steuer bei Provisionsabrechnungen an Privatperson?

2 Antworten

Darf hier das Unternehmen 19% Steuer auf die Provision ausweisen?

Nein. Diese müsste die Privatperson sonst abführen, wäre aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

So würde es sich auch verhalten, wenn die Person Kleinunternehmer ist.

Wir haben ein paar Subunternehmer für unsere Immobilienvermittlung, die als Kleinunternehmer firmieren. Für die stellen wir Abrechnungen ohne USt. aus. Diese wird durch die GmbH direkt abgeführt.

die Steuer kann sich das Unternehmen NICHT holen ...

da es sich um unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer handelt (14 c UStG)

die Privatperson schuldet allerdings die 190 €

und woher kommt die Erkenntnis, dass der Empfänger, obwohl Privatperson, 19% abzuführen hat?`

ich habe letztes Jahr für einen Bekannten einen Auftrag vermittelt und hierfür eine Provision erhalten. Die Provision habe ich in der Einkommensteuer angegeben und versteuert. Umsatzsteuerlich interessiert die Provision nicht, da die Vermittlung des Auftrages Nullkommanull mit meiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun hat.