Überstunden anrechnen trotz Krankheit?

3 Antworten

Könnest Du mal etwas mehr Text einstellen?

Überstunden anrechnen trotz Krankheit?

Sind ein bisschen wenig Infos.

Ich probiere es trotzdem mal:

Wenn Du mit Überstunden geplant bist (nachweisbar z.B. durch Schichtplan), muss der AG Dir diese auch bei Krankheit bezahlen. Das gilt auch für eventuell fällige Schichtzuschläge.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 4 Abs. 1 dass dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Das besagt dass ein AN bei Krankheit nicht schlechter gestellt werden kann wie ohne Arbeitsunfähigkeit.

Prof. Dr. Peter Wedde schreib dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das AN in der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen. Konkret ist die Arbeitszeit zu berücksichtigen, die sich aus den individuellen Verhältnissen ableiten, die für einzelne AN gelten, nicht aber die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit, die allgemein für die Belegschaft gilt.

Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Einzubeziehen ist auch Feiertagsentgelt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre (BAG 14.1.2009 - 5 AZR 89/09).

Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären."

 

 

 

Wenn Du krank bist und auch ein ärztliches Attest eingereicht hast, dann dürfen deine Überstunden nicht angerechnet werden. Es gibt eine Lohnfortzahlungspflicht, welche sich aus dem Lohnfortzahlungsgesetz ergibt.

Hast Du dich lediglich krank gemeldet (ohne ärztliches Attest) für einen Tag oder zwei Tage, dann kann das mit den Überstunden verrechnet werden. Für nicht geleistete Arbeitsstunden braucht der Chef nicht bezahlen, wenn kein ärztliches Attest vorliegt.

Normal ist das ein ärztliches Attest ab den 3.Krankheitstag vorgelegt werden muss. Der Chef kann aber bereits ab den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern.

DarthMario72  04.05.2017, 13:28

Es gibt eine Lohnfortzahlungspflicht, welche sich aus dem Lohnfortzahlungsgesetz ergibt.

Das Ding heißt Entgeltfortzahlungsgesetz.

Hast Du dich lediglich krank gemeldet (ohne ärztliches Attest) für einen Tag oder zwei Tage, dann kann das mit den Überstunden verrechnet werden.

Wie kommst du denn darauf? Nenne mal bitte die Rechtsquelle.

Normal ist das ein ärztliches Attest ab den 3.Krankheitstag vorgelegt werden muss.

Das ist falsch! In § 5 EntgFG heißt es "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen." -> also am vierten Krankheitstag!

Der Chef kann aber bereits ab den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern

Unter Umständen ja - außer es ist im Arbeitsvertrag anders geregelt.

Geht's auch ein bischen genauer? Sind was wenig Infos