Überschuß aus Nebenkostenabrechnung wird einbehalten!?

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Wenn du dem zugestimmt hast, musst du dich auch dran halten. Da kannst du dich im Moment nur ärgern und auf die nächste Abrechnung warten... Du hättest aber bei Auszug keinem der beiden zustimmen müssen, da diese Forderung nicht rechtmäßig ist.

GDSTF 
Fragesteller
 08.05.2011, 12:23

Danke für die schnelle Antwort...dann muss ich wohl warten, leider dumm gelaufen :-(

Die Vermieterin hätte das Recht, einen Teil deiner KT einzubehalten, allerdings nur dann, wenn du eine Nachzahlung hättest leisten müssen.

Auf die 90 € wirst du ja evtl. bis nächstes Jahr verzichten können.