Nach wohnungsübergabe will der vermieter offensichtlichen schaden nachmelden darf er das?

5 Antworten

Hat der Vermieter das Übergabeprotokoll mit den den drei Mängeln unterschrieben? Dann ist eine nachträgliche Mängelbeseitigung nicht einforderbar.

Hat er es nicht, besteht bis zu 6 Monaten nach Übergabe dieser Anspruch zurecht, § 548 I 1 BGB :-O

G imager761

Saaliyah 
Fragesteller
 02.07.2016, 11:46

Ja hat er .diese hat er auch schon beseitig und 1 Mangel hab ich meiner Versicherung gemeldet. Er hat alle anderen räumen mit ok abgehakt. Und das Protokoll haben wir beide unterschrieben. 

Er wird mit die Kaution sp jetzt nicht zurück geben also muss ich wohl zum Anwalt ? 

imager761  02.07.2016, 12:08
@Saaliyah

Er wird mit die Kaution sp jetzt nicht zurück geben also muss ich wohl zum Anwalt ? 

Nein, wieso? Soll er deine Kaution bekommen?

Ersten darf der VM mit ansonsten mängelfreier Übergabebescheinigung überhaupt keine weiteren Mängel beseitigt verlangen, die bei Übergabe nicht reklamiert wurden.

Zweitens nur solche, die trotz Aufforderung nicht fristwahrend von euch behoben wurden.

Aber drittens schuldet er eure Kaution erst nach einer angemessenen Überlegunbgsfrsit, mithin gem. § 458 I BGB durchaus erst 6 Monate nach Übergabe, mithin am 12. Dezember 2016.

Und dann auch nur abzüglich einer erwartbaren Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung(en).

Das legt man sich auf Wiedervorlage, und schreibt dann zugangssicher:

"... nach gemäß unterzeichneten Übergabeprtokoll ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache am 12.06.2016 sowie nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist sind sie aufgefordert, die Kaution in Höhe von XXXX EUR zzgl. Zinsen einer gesetzlichen Spareinlage, einbehaltlich einer erwartbaren Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung, mithin XXXX EUR innerhalb von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugang diese Schreibens auf mein Konto IBAN DEXX ..... zu überweisen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden ich einen Anwalt, dessen Kosten sie aus Rechtsgrund Verzugsschaden zu tragen hätten, mit Wahrnehmung meiner Rechte beauftragen und Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherunge erheben lassen."

So wird das was - und zwar kostenfrei. es sei denn, der VM wäre dann mittellos :-)

Dass man seine Kaution gern eher zurückhätte, ist zwar nachvollziehbar, geht dem Rechtsanspruch des VM aber nun nicht vor :-O

Wie könnte er anders wohl einen Allmählichkeitsschaden, etwa den   eines verfaulenden Laminatbodens, auf dem dir bei der Endreinigung einer Eimer Wasser umkippte, geltend machen, gar eine Nachzahlung in knapp zwei Jahren bekommen, wenn er keine Sicherheitsleistung mehr hätte? Genau dafür ist die aber gedacht :-).

G imager761

Saaliyah 
Fragesteller
 02.07.2016, 12:24
@imager761

Ja das er die bis zu 6Monate festhalten Kamm.weiss ich da ich aber weiss das ich bei der Nebenkosten eh zurück bekomme . Wie immer . Ich meinte damit auch das er diese Reparatur davon einfach mit abzieht . 

Da er es so nicht auf sic: sitzen lässt wie soll ich mich weiterverhalten er meinte ich kann mir den schaden gern anschauen kommen 

imager761  02.07.2016, 12:36
@Saaliyah

Noch einmal: Besteht in 6 Monaten (!) kein Sicherungsbedürfnis mehr, da eine Betriebskostennachzahlung unerwartet ist und die im Ü-Protokoll festgestellten Schäden beseitigt oder der Versicherung gemeldet sind, schuldet er dir deine einbezahlte Kaution plus Zinsen vollständig erstattet.

Und eine Rückzahlung überzahlter Betriebskosten-Vorauszahlungen nach Abrechnung, die 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beansprucht werden darf..

Nach angemessener Fristsetzung untätig, gern auch auf dem Klageweg.

Bis dahin hält man die Füße still und spendiert keinem Rechtsanwalt eine weitere Rate für sein Boot, ja?

Saaliyah 
Fragesteller
 02.07.2016, 12:48
@imager761

Haha okay :-) dann reagier ich jetzt gar nicht mehr und warte Top vielen dank 

Nein, der Zug ist abgefahren. Dafür gibt es ja eine Wohnungsübergabe, sonst kann ja jeder Vermieter im Nachhinein noch Dinge zerstören und die dem Vermieter anlasten. Also entspannt bleiben und dem Vermieter sagen, dass er Pech gehabt hat.


PS: Es handelt sich ja auch nicht um ein versteckter "Mangel", ne Türklinke sieht man auch vorher schon. Also lass es dir auf keinen Fall von der Kaution abziehen.


Saaliyah 
Fragesteller
 02.07.2016, 11:30

Ja so seh ich das auch er meinte man sieht das es ein alter Schaden ist und dies nicht einfach so hin nimmt. 

imager761  02.07.2016, 11:46


Nein, der Zug ist abgefahren. Dafür gibt es ja eine Wohnungsübergabe

Unsinn. Nicht die Übergabe, ein vermieterseits unterschriebenes (!) Protokoll ohne anderslautende Vereinbarung wäre hier maßgebend. Andernfalls kann der VM sechs Monate jedweden Anspruch geltend machen, § 548 BGB :-O

Und abziehen darf er nur, was vergeblich vom M beseitigt verlangt hat :-)

Saaliyah 
Fragesteller
 02.07.2016, 11:49

Ja er hat es unterschrieben bzw wir beide mit den bekannten Mängeln. 

Dann muss ich wohl zum Anwalt so wird er mit die Kaution nicht erstatten

Wenn die Mängel nicht mit Ansicht von dir verdeckt waren - und das scheint ja hier nicht der Fall zus ein, darf er das nicht. Er hat dir die Wohnung so abgenommen, wie sie war. Das hast du mit dem Protokoll schriftlich.

Alles Gute!

nein darf er nicht , das übergabeprotokoll ist gültig , für sowas macht man es ja auch

Wir haben 3 Mängel für die Beseitigung festegestellt und im Protokoll aufgenommen. Nun nach knapp zwei Wochen bemängelt er eine weitere tür in dieser ein loch ist sowie die türzargen da diese aufgequollen und verfärbt sind (zarge ist weiss) hätte er bei der Übergabe nicht gesehen. 

Wurde das Protokoll vom Vermieter unterschrieben, wenn ja, dann kann er nur noch verdeckte Mängel geltend machen.

Wenn der Vermieter blind ist oder nur flüchtig schaut, dann ist es sein Problem!

Schau dazu hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm



Dann muss ich wohl zum Anwalt so wird er mit die Kaution nicht erstatten

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

LG

johnnymcmuff