Kann die Vermieterin die Kaution auch ohne eine Beanstandung bei der Übergabe einbehalten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Übergabe erfolgte problemlos und ohne das irgendein Schaden
reklamiert wurde. Es waren eine Feundin der Vermieterin und ich als
Zeugen anwesend. Es wurde kein Protokoll geführt.

Die Übergabe erfolgte problemlos und ohne das irgendein Schaden
reklamiert wurde. Es waren eine Feundin der Vermieterin und ich als
Zeugen anwesend. Es wurde kein Protokoll geführt.

Es ist immer schlecht, wenn man auf ein Protokoll verzichtet. Wenn es Vermieters nicht unterzeichnen, dann wenigstens die Zeugen. Aber so vergesslich sind die Zeugen nicht. Kein Protokoll kann aber auch den Schluss nahe liegen, dass es nichts zu protokollieren gab, also keine Schäden erkennbar waren.

Bis zu 6 Monate kann die Kaution normalerweise zurück gehalten werden. Nicht aber, um in Ruhe darüber nachzudenken, sondern um evtl. auftretende versteckte Mängel noch abdecken zu können. Dazu gibt es kein Gesetz. Allenfalls Urteile.

Was aber soll beim Auszug aus einem Zimmer, aus einer Wohnung, die ansonsten gemeinschaftlich genutzt wurde, nach 6 Monaten noch als versteckter Mangel hoch kommen? Ganz sicher nicht irgendwelche Macken an Holztüren, denn diese waren bei der Übergabe bestimmt nicht versteckt.

Somit entfällt in einer solchen Situation das Recht, 6 Monate den wesentlichen Teil der Kaution zurück zu behalten, es sei denn die erwartete Nachzahlung für Betriebskosten kann so hoch sein, wie der Kautionsbetrag.

Prüfe das für Dich und fordere mit Fristsetzung die Rücküberweisung auf Dein Konto. Wenn das Geld nicht kommt, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und das weitere abwarten (Widerspruch oder Zahlung oder nichts passiert) und ggf. veranlassen.

AndiY1986Plo 
Fragesteller
 11.11.2017, 15:47

Danke für die differenzierte und konstruktive Antwort. Sie hat uns sehr weitergeholfen! :)

Kann die Vermieterin die Kaution auch ohne eine Beanstandung bei der Übergabe einbehalten?

Ja.

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

Tatsächlich hat die VM ein Zurückbehaltungsrecht über die Kaution bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache und bis zu 23 Monate über den erwartbaren Teil einer Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung.

Wer meint, auf eine Übergabeprotokoll verzichten zu können, muss für den Fall, dass er die VM nach 6 Monaten wg. ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe des wesentliches Teils der Kaution verklagt, diese Behauptung beweisen können.

Das dürfte auf Klagabweisung hinauslaufen, wenn du und deine Freundin nur etwas behaupten, was die Vermieterin und Nachmieterin gegenteilig vortragen.

Nach ihrer Weigerung der Schadensbehebung dringt eine Behebung per Ersatzvornahme durch einen Fachbetrieb auf Kosten der Kaution jedenfalls durch.

G imager761


Also ob sie die Kaution behalten kann - Ja, aber nur unter bestimmten Umständen.

Soweit ich informiert bin, darf man als Vermieter die Kaution so ungefähr 3-6 Monate einbehalten und sich Gedanken darüber machen.

Hat deine Freundin Bilder gemacht bei der Übergabe? Wenn die Kaution nach 12 Monaten nicht auf deinem Konto ist, sofort zum Anwalt.

Vielleicht nochmal per E-Mail in Kontakt treten oder anrufen. Vielleicht klärt sich der Vorfall ja. 

Rechnung stellen, anmahnen, Mahnbescheid stellen, bei Widerspruch vor Gericht gehen. In der Reihenfolge.