Wohnungsübergabe mit Hausmeister?

4 Antworten

Nimm einen anwalt oder einen vertreter vom mieterverein mit und lass alles dokumentieren. Und las die schlüssel mit boten zustellen.

Der Vermieter möchte, dass das der Hausmeister für ihn übernimmt. Darf er das?

Selbstverständlich kann er Jede/n bevollmächtigen :-O

Außerdem möchte ich ein Wohnungsübergabe-Protokoll haben, dass mir der Hausmeister nicht ausfüllen wird.

Und ebensowenig unterschreiben muß wie der VM selbst. Und das wird er auch tunlichst unterlassen, um die Kaution erst nach eines Bedenkzeit von 6 Monaten zurückzahlen zu müssen :-)

Sofern Übergabe und Rückgabe auf den gleichen Tag fallen, kannst du allenfalls auf Quittung der Zählerstände und Schlüsselabgabe drängen - weigert er sich auch hier, wäre dafür ein Zeuge sinnvoll wie eine sehr umfangreiche Fotodokumentation der Wohnung mit Datumsnachweis (Titelseite einer Tageszeitung in jede Bildecke legen) :-O

G imager761

Auch hier mal nachgeftragt, aus welcher Rechtsvorschrift du ... ableitest.

dto.

@Uschi2011

Was heißt hier DITO? Deinen Rechtsanspruch-Nachweis auf ein Ü-Protokoll fehlt nach wie vor!!

Eben dies alles kann man umgehen, wenn wie zwischen vernünftigen Vertragspoartnern üblich ein Übergabeprotokoll unterschrieben wird!

1. Der Wohnungseigentümer kann mit der Abnahme der Wohnung beauftragen wen auch immer er will.

2. Du hast einen Rechtsanspruch auf ein schriftliches Protokoll

3. Wenn dort etwas drin steht was falsch ist oder Dich ungebührlich belastet brauchts Du dieses Protokoll nicht unterschreiben. Die Begründung bzw. Deine Gegenvortstellungen schickst Du dann dem Wohnungseigentümer. Im weiteren muss er dann sich mit Dir auseinandersetzen.

  1. Du hast einen Rechtsanspruch auf ein schriftliches Protokoll

Und der wäre?

Niemand der Vertragsparteien muß ein Übergabe-Protokoll erstellen noch unterschreiben. Das räumst du ja selbst ein - also was soll diese Behauptung?

G imager761

@imager761

Alle vernünftigen und soliden Vermieter und Mieter machen ein schriftliches Übergabeptotokoll, das beide unterschreiben. Alles andere ist leichtfertig und gibt nur Anlass zu späterem Ärger, selbst wenn irgendeine Seite Zeugen dabei haben sollte.

Wenn der Vermieter das dem Mieter verweigert ist etwas faul. Und selbstverständlich kann ein Mieter dieses Protokoll einklagen; freilich lohnt sich ein Prozess deswegen nicht, wenn es nur um dieses Protokoll geht.

Der Vermieter kann die Wohnungsübergabe auf den Hausmeister übertragen. Du hast ein Recht auf ein Übergabeprotokoll. Wird Dir das verweigert, dann brauchst Du die Wohnung solange nicht zu übergeben und auch die Schlüssel nicht abzugeben, bis Du es bekommst. Teile dem Vermieter mit, wie der Hausmeister sich verhält und bitte um Abhilfe. Sorge auch für Zeugen aus Deinem Freundeskreis, die bei der Wohnungsübergabe anwesend sein sollen. Mach ggf. vorher noch Fotos. Lass alle Anwesenden unterschreiben.

Recht auf ein Übergabeprotokoll. Wird Dir das verweigert, dann brauchst Du die Wohnung solange nicht zu übergeben und auch die Schlüssel nicht abzugeben, bis Du es bekommst.

Auch hier mal nachgeftragt, aus welcher Rechtsvorschrift du diesen Forderungsanspruch ableitest.

Interessant wäre auch zu erfahren, womit du das über die Kündigung des Vertragsverhältnisses hinausgehende Bleiberecht juristisch begründest, zumal, wenn die Nachmieter einziehen oder Handwerker renovieren möchten.

G imager761