vermieter meldet sich nach Wohnungsübergabe nicht.

4 Antworten

Gibt es eine Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses in der der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann?

Ja, bis zu 6 Monate.

Allerdings kann er Schäden an der Wohnungstür und an den Fenstern von außen nicht geltend machen. Denn die gehören nicht zur Mietsache.

Ansprüche für die der VM die Kaution verwenden kann sind aber nicht nur Schäden, sondern auch evtl. Mietrückstände und/oder evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen.

Natürlich gehören Wohnungstür zur Mietsache. Wenn ein Mieter diese beschädigt, so muss er auch dafür aufkommen. Schließlich unterliegen sie dem Mietgebrauch. Fenster außen nicht.

@Padri
Natürlich gehören Wohnungstür zur Mietsache. Wenn ein Mieter diese beschädigt, so muss er auch dafür aufkommen.

Der Fragesteller hat geschrieben:

(Wohnungstür außen verkratzt und Fensterrahmen außen vergilbt).

Und außen gehört auch nicht zur Mietsache, die kann ja jeder beschädigt haben der dort vorbei geht oder wenn ein anderer Mieter gerade ein- oder auszieht und mit seinen Möbeln dagegen kommt.

Für Vermieter ist eine Prüfungsfrist von 2-3 Monaten angemessen. Die Kaution kann so lange einbehalten werden. Weiter kann ein (Teil)Betrag einbehalten werden, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung ansteht. I.d.R. ist das der Fall wenn man innerhalb eines Kalenderjahres auszieht. Daher kann allenfalls in 4 Wochen nachgefragt werden, um einen Teil zu erhalten. Danach muss bis zur Versendung der Nebenkostenabrechnung gewartet werden.

Ich hatte vor zwei Monaten die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung. Das Übergabe-Protokoll habe ich nicht unterschrieben, da ich mit zwei Punkten nicht einverstanden war. (Wohnungstür außen verkratzt und Fensterrahmen außen vergilbt).

Keine der Parteien ist verpflichtet ein Protokoll zu unterschreiben.

Wohnungstür außen verkratzt und Fensterrahmen außen vergilbt)

Gehört nicht zur Mietsache. Zur Mietsache gehört z.B. alles was sich innerhalb der Wohnung befindet.

Der Mieterverein sagt, ich soll warten bis der Vermieter auf mich zukommt. Das ist aber bisher nicht passiert. Kaution habe ich natürlich noch nicht zurück bekommen. Gibt es eine Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses in der der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann?

Bis zu 6 Monaten hat der Vermieter eine Überlegungsfrist und so lange darf der Vermieter die volle kaution einbehalten, danach nur noch das 3-5 fache einer NK-Vorauszahlung.

MfG

Johnny

dem vermieter wird die sache egal sein, weil er noch deine kaution hat. ich denke, der vermieter denkt ähnlich: wenn der ex-mieter seine kaution haben will, wird er sich schon melden. im moment bist du der loser, weil du dein geld nicht bekommst. insgesamt sehe ich für dich eine schlechte verhandlungsposition.

annokrat

Hier muss nichts verhandelt werden. Der Exmieter meldet sich und fordert die Abrechnung der Kaution vom Exvermieter ein. Kann der Exmieter sogar sofort machen und nicht erst nach 6 Monaten. Dann könnte sich der Exvermieter daraufhin melden.