Wohnungsübergabe ohne Übergabeprotokoll. Vermieter fordert im Nachhinein Geld. Ist das rechtens?
Hallo zusammen,
wir sind im März 2021 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der Vermieter auf eine Übergabeprotokoll verzichtet. „Es ist alles in Ordnung“ war seine Aussage.
Jetzt wies er uns auf ein Loch in der Tür hin und verlangt, dass wir die Reparatur übernehmen. Dieser Schaden wurde nicht durch uns verursacht und war währen wir dort gewohnt haben auch nicht vorhanden. Wie können wir das beweisen ?
Des weiteren möchte er die Kaution bis Mai 2022 einbehalten, bis die NebenkostenAbrechnung erstellt ist. Darf er das ?
4 Antworten
Genau aus solchen Gründen ist ein Übergabeprotokoll wichtig. Ihr hättet zur eigenen Sicherheit darauf bestehen müssen.
Er darf einen Teil der Kaution zunächst einbehalten, falls zu erwarten ist, dass es zu einer Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung kommt.
Meldet den Vorgang eurer Hafpflichtversicherung, die regulieren den Schaden oder wehren die Forderung des Vermieters ab.
Meine Ansicht zu der Sache: Der Vermieter macht einen Schaden nach Ende der Mietzeit geltend, der nicht zu den verdeckten Schäden gehört, die durchaus nach Mietzeitende dem Mieter zugerechnet werden können. Wenn ihr beide, ich vermute Frau und Mann, als Mieterpartei die Wohnung an den Vermieter herausgegeben habt, könnt ihr ihr keinen Beweis erbringen, dass die Wohnung ohne Mängel zurück gegeben wurde.
Ein Protokoll dazu sieht der Gesetzgeber nicht vor.Zeugen und Fotos wären ausreichend gewesen. Hattet ihr nicht einen Zeugen dabei? Der Vermieter als Übernehmender hatte wohl keinen Zeugen.
Die Kaution muss der Vermieter abrechnen spätestens 6 Monate nach Mietende. Ihr könnt die Abrechnung aber auch sofort fordern. Dabei muss sich der Vermieter outen, wie er mit der Kaution verfahren will.
Der Einbehalt der eines Teiles der Kaution zur Besicherung einer eventuellen Nachzahlung kann maximal 3 BK-Vorauszahlungen p.m. betragen. Diese BK -Abrechnung wäre für 2021 bis 31.12.2022 möglich, wenn der Abrechungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht.
Kein Protokoll, kein Schaden. Wer etwas will, der muss es beweisen. Wenn er also Geld will für einen angeblichen Schaden, muss er einen Beweis dafür haben. Den hat er ohne Protokoll oder Zeugen nicht.
Kaution: Ja, einen Teil darf er einbehalten, wenn Nachzahlungen zu den Nebenkosten zu erwarten sind. Da orientiert man sich an der Höhe des Vorjahres. Wenn die Kaution, wie bei Euch, deutlich darüber liegt, dann muss er den Teil auszahlen.
zum Punkt 1. Lasst es drauf ankommen. Er hat keinen Beweis das ihr den Schaden verursacht habt.
zum Punkt 2. Ja er hat ein recht darauf, da die Kostenabrechnung eine Nachzahlung sein kann und er aus der Kaution diese entnimmt (oder ihr diese selber zahlt) und er dann die Kaution frei gibt.