Übernahme nach Ausbildiung mündlich oder schriftlich?

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Sobald Du deine Ausbildung bestanden hast, endet der Ausbildungsvertrag.
Dein Arbeitgeber muss dich dann nicht mehr kündigen, Du hast dann schlichtweg keinen Vertrag mehr.

Genau so ist es mit der Übernahme. Übernommen bist Du erst wenn ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Dein Arbeitgeber muss also gar nichts schriftlich machen. Sobald die Ausbildung bestanden ist, bist Du prinzipiell erst mal arbeitslos. Es sei denn es wird ein neuer Vertrag geschlossen.

Im Geschäftsleben gilt das gesprochene Wort genau so.Allerdings kann man das im Zweifel schlecht beweisen.

Im Grunde genommen, muss eine Übernahme überhaupt nicht ausgesprochen werden. Wenn der vormalige Azubi nach der Prüfung zur Arbeit erscheint, und wird nicht nach Hause geschickt, ist das Arbeitsverhältnis bestätigt.

KHSchindelar  18.01.2020, 14:22
 und wird nicht nach Hause geschickt,

Bis dahin ist es ja unsicher.

Die Zukunft sollte auch ein Ausbildender nicht von solchen Unsicherheiten abhängig machen.

Ich sag dir mal wie es rechtlich und theoretisch ist:

Rechtlich gesehen, ist eine mündliche Vereinbarung genau so zu verwerten wie eine schriftliche. Mündlich können und werden ebenfalls Verträge ausgetragen.

So allerdings ist es so (was auch auf jedenfall leider in der Realität vorkommt)

Betrieb sagt dir zu, sagt dir ja wir werden dich übernehmen nach der Ausbildung und du wirst diesen und diesen Stundenlohn bei dieser Stundenanzahl bekommen.

Am Ende haben die doch keine Plätze oder können es sich nicht finanziell erlauben oder welcher Grund auch immer und sagen sorry geht trotzdem nicht.

So wenn du jetzt sagst aber sie haben mir schon zugesagt gehabt, rechtlich gesehen haben die schon den Vertrag mit dir abgeschlossen und können nicht einfach so sagen wir übernehmen dich doch nicht.

Allerdings kannst du das ja schlecht beweisen und im Fall der Fälle wenn das bis zum Gericht käme würde man dir schlicht und weg nicht glauben.

Deswegen macht man sowas schriftlich.

Also sich das immer schriftlich geben lassen.

aber wenn jemand die Grundgesetz Paragraphen 

Das wird schwierig.

  1. regelt wird das nicht im Grundgesetz geregelt.
  2. hat das Grundgesetz keine Paragraphen sondern (nur) Artikel.

Aber

Grundsätzlich sind mündliche Zusagen einer Beschäftigung auch eine rechtliche Wirkung / Bedeutung. Problem: Sie müsste im Streitfall nachgewiesen werden.

Schriftliche Zusagen sind belegbar und somit u.U. sicherer als mündliche.

Und muss man dies in einem bestimmten Zeitraum tun?

Schau mal hier. Das hilft Dir sicher weiter

https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/uebernahme-nach-der-ausbildung-das-musst-du-darueber-wissen.html

Du hast im Moment einen Ausbildungsvertrag, nach BBIG bis zum Ablegen der Prüfung

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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danach wird ein Arbeitsvertrag geschlossen