Mündliche Vereinbarung Nachträglich schriftlich? Vollmacht?

4 Antworten

Mündliche Verträge sind schon rechtswirksam.

Nur sehr wenige Verträge müssen schriftlich fixiert werden.

Ein schriftlicher Vertrag ist nur gut nachweisbar.

Eine Vollmacht bedarf der Schriftform.

Vielen Dank für die Antwort! Das Mündliche Verträge wirksam sind, weiß ich. Allerdings gibts ja das. Problem mit der Beweiskraft. Kann man einen Mündlich geschlossenen Vertrag also nachträglich fixieren ? Sodass er aber auch zum Zeitpunkt der Mündlichen Vereinbarung wirkt ?

@thomasfragt2

Verträge kann man jederzeit abschließen und einschließen.

Darin kann auch schriftlich festgehalten werden, dass der Beginn des mündlichen Vertrags den Vertragsbeginn festlegt.

Klar kannst du diese mündliche Vereinbarung schriftlich fixieren. Die gilt dann aber auch erst ab dem Datum an dem beide Partner unterschrieben haben.

Was vorher war, beruht dann immer noch, auf Aussage gegen Aussage.

Ja aber, was ist wenn man schriftlich festhält, dass dieser Vertrag bereits schon damals getroffen wurde, dann gilt der Vertrag doch rückwirkend, oder nicht? Natürlich wenn beide Parteien unterschreiben.

@thomasfragt2

Rückwirkend hast du doch das gleiche Problem. Du behauptest etwas, und der andere streitet es ab.

@DerHans

Nunja, aber was ist, wenn man den vertrag vorliegen hat, der besagt, dass dies Mündlich bereits besprochen wurde

@thomasfragt2

Auch das gilt dann nur, wenn diese vorherigen Abreden auch damit anerkannt werden. Sie müssten dann definitiv im schriftlichen Vertrag wiederholt werden. Sonst könnte hinterher immer noch jeder behaupten, was er will.

@DerHans

Selbstverständlich, so war das auch gemeint. Sogesehen, dass die Mündlich besprochenen Punkte nachträglich schriftlich aufgeschrieben werden, aber ab. dem Moment gelten, wo es Mündlich besprochen wurde.

@thomasfragt2

Ja. Aber auch das müsste dann schriftlich genau so festgehalten werden.

Wenn beide Seiten einverstanden sind, warum nicht? Eine Vollmacht muss auf alle Fälle schriftlich sein, ggf. beglaubigt oder sogar notariell, je nach Art.

Ja, kann man.

Sie sind aber auch vorher schon rechtens.