Darf die Schichtleitung das?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie schon geschrieben wurde, spricht grundsätzlich nichts gegen "Überstunden" wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser Überstunden aber auch zu genehmigen.

Was für Dich aber wichtig ist: Änderungen im Schichtplan müssen mindestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Wenn also Deine Arbeitszeit bis 17 Uhr geplant war und der Schichtführer erst ein paar Stunden früher zu Dir kommt und Überstunden anordnet, kannst Du diese ablehnen. Eine Abmahnung darf man Dir hier nicht erteilen

Die rechtliche Grundlage für die Bekanntmachung einer Änderung des Schichtplanes ist der § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier steht im Abs. 2: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Da es sonst keine zeitlichen Vorgaben zur Ankündigung der Arbeitszeit (Überstunden) gibt, wird diese Bestimmtung aus dem § 12, der die "Arbeit auf Abruf" im TzBfG regelt, von den Arbeitsgerichten regelmäßig auch auf alle anderen Arbeitsverhältnisse übertragen und angewendet.

Dass Du natürlich "1000 Punkte" bei einer Weigerung länger zu bleiben hast, muss Dich aber nicht wundern. Falls Dein Schichtführer solche Forderungen nicht regelmäßig stellt und es für Dich machbar ist, würde ich  wegen einmal länger bleiben kein "Fass aufmachen".

Sehr gute Antwort, hätte ich nicht gedacht. Vielen Dank.

@mndfrk

Danke fürs Sternchen. Ich vermute mal, Du hast einen neuen Job (wg. der Kündigung). Viel Erfolg.

hätte ich nicht gedacht.

??????????

@Hexle2

Gern. Die Meinung anderer beziehen sich aufs Direktionsrecht. Somit bin ich davon ausgegangen, dass ich falsch lag pünktlich gehen zu dürfen.

@mndfrk

Danke für die Info.

Kennst du das Wort "Überstunden" ? Wie ist es denn bei euch im Betrieb geregelt? Sowas kann sehr individuell vereinbart sein. Gegen das Gesetz verstößt der AG wenn er dich mehr als 10 Stunden arbeiten lässt, oder die Ruhezeiten unterschreitet.

Es kommt darauf an welcher Grund vorliegt !

Mit dem Direktionsrecht das AG kann man das schon anweisen wenn es begründet ist .

LG Alex

Das muss aber auch im Arbeitsvertrag festgehalten sein, ansonsten ja, es gibt den Grundsatz, dass man 11 Stunden vor der nächsten Schritt nicht unterschreiten darf.

verwies darauf, dass ich bis 17:00 Uhr arbeiten sollte heute und da entegnete mir der Schichtleiter: Sie haben Feierabend wenn ich das sage!

Da hat er Recht: Es unterliegt seinem Weisungsrecht, dich begründet "festzuhalten", etwa weil einen Mitarbeiter wg. Übelkeit nach Haue schicken musste und ein Terminauftrag zu erledigen wäre oder einen Anruf erhielt, deine Schichtablösung wg. eines Verkehrsunfalls würde sich etwa eine Stunde verspäten.

Bei der nächsten Urlaubsplanung, gar Beförderung  wird er sich daran bestimmt erinnern. Und wer sich hier verweigert, weil er etwas besseres vorhat, darf mit ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen: Ein derart illoyaler und unflexibler Mitarbeiter ist nicht zu halten :-O

G imager761



Eigentlich hättest du alles wegstreichen können außer das dick gedruckte. Bei deiner mangelhaften Antwort geh ich davon aus, dass du meine Frage nichtienmal ansatzweiße gelesen hast. Desweiteren kennst du meine Gründe nicht, genau an diesem Tag nicht weiterhin für diesen Schichtleiter arbeiten zu wollen. Also nimm deine Vorurteile und zieh ab!