Hartz4 - Strom und Gas Guthaben die 2.

3 Antworten

Übernimmt das Jobcenter einen Teil der Gaszahlungen und ihr den Rest, wird die Rückzahlung entsprechend der Anteile aufgeteilt.
Das heißt, ihr dürft mitnichten die komplette Gas-Rückzahlung behalten.
Abgesehen davon ist die Deckelung der Gaszahlungen zumindest ungewöhnlich und rechtlich möglicherweise nicht in Ordnung; d.h., das solltet ihr vor Ort nochmal überprüfen lassen.

Naja wie gesagt, wir wurden im letzten Jahr auf 220€ pro Monat hochgestuft, weil der Verbrauch (Gas) im Vorjahr aus mir unerklärlichen Gründen enorm hoch war und das Jobcenter schrieb daraufhin, dass sie nur 83,70 zahlen und uns der rest halt angerechnet bzw. abgezogen wird vom Lebensunterhalt und so ist es ja auch...Das heißt wir haben seit März 2011 1226,70€ vom Lebensunterhalt bezahlt und das allein ist schon mehr als die Hälfte als im kompletten Jahr an den Energieversorger gezahlt wurde.

@Miseria

220 EUR nur für Gas ist bei einem 2-Personen-Haushalt viel, viel zu hoch. Da muss etwas gehörig schief gelaufen sein .. abrechnungstechnisch.

@VirtualSelf

Keine Ahnung woran das gelegen hat, wir hatten dieses Jahr auch nur die hälfte an Verbrauch zum Vorjahr. Strom ist in etwa gleich geblieben, aber der Gasverbrauch hat sich auf die Hälfte reduziert. Hatten das im letzten Jahr vom Energieversorger nochmal überprüfen lassen, aber da schien es, dass alles seine Richtigkeit hat. Wir mussten aus eigener Tasche 350€ Gas nachzahlen und aufgrund des hohen Gasverbrauchs wurden wir hochgestuft was uns dann noch zusätzlich vom Lebensunterhalt abgehalten wurde.

@Miseria

Achja die 220€ beinhalten Strom und Gas zusammen.

@Miseria

220 EUR für beides zusammen kann schon mal aus diversen Gründen hinkommen. Dann muss abrechnungstechnisch alles auseinanderdividiert werden

Ja, Du hast Recht. Die ARGE (das Jobcenter) darf das Geld nur insoweit verlangen, wie sie anteilig auch tatsächlich die Vorauszahlungen geleistet hat. Was ihr alleine gezahlt habt, dürft ihr auch alleine zurück bekommen. Natürlich nur insoweit, wie ihr auch den ganzen Abrechnungszeitraum Hartz IV bekommen habt. Sonst sähe es auch wieder anders aus...

Ja, haben wir..deswegen ja...ich möchte nur irgendwie sicher gehen, das ich recht habe, weil ich keine Ahnung hab ^^

@Miseria

Ich hab welche :-) Und das Jobcenter darf definitiv nicht die volle Rückzahlung fordern. Im Zweifelsfall hilft ein Gang zum Sozialgericht weiter^^

@skyfly71

Ich hoffe mal nicht, dass es soweit kommt und das die Arge nicht vergisst, das sie uns das ganze Jahr über einiges abgezogen hat und das auch berücksichtigt und alles rechtens laufen wrd. Ich möchte halt nur für den Fall der Fälle wissen ob ich recht habe :) Ich hatte noch nie einen dreistelligen Betrag mit einer 6 vorne dran auf dem Konto, also ist da aufjedenfall was von abgezogen. Den Teil den wir für die Miete und Nebenkosten dabei zahlen müssen is nur ein kleiner, von daher würd der ncihtmal groß auffallen :)

Du musst die komplette Jahresabrechnung bei der Arge vorlegen. Dann wird entschieden. Dass deine Mietkosten über dem Schnitt liegen, ist dein freie Entscheidung. Du könntest (nach Arge) ja eine kleinere Wohnung nehmen. Solltest du die Unterlagen nicht oder unvollständig vorlegen, kürzt dir die Arge, bis die Unterlagen vorliegen. Die Arge kann sich auch mit der Stelle in Verbindung setzen und nach der Abrechnung fragen. Also keine Versuche von "Tipp-Ex-Verbesserungen".

Also, dass wir selbst noch ein Teil der Miete beizahlen wissen wir und ist auch okeh so. Und ich will hier auch nicht die Arge verarschen oder sonst was. Die bekommen die Rechnung in der nächsten Woche. Darum gehts nicht. Ich will nur wissen ob ich recht habe, falls die Arge wieder auf die Idee kommen sollte mich bescheissen zu wollen, das tut die nämlich sehr gerne, weil viele es nicht merken :)

@Miseria

Bescheissen hast Du schlecht gewählt.Bleib Du wenigstens Sachlich. Bring Klarheit rein übers Sozialgericht.