Betriebskostenabrechnung viel höher als sonst, warum?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt die ein oder andere Stadt, die vielleicht Grundsteuer erhöht hat. Strompreise und Versicherungen steigen laufend. Vielleicht auch Hausmeister und sonstige Gebühren. Aber niemals so, dass man ohne Heizkosten plötzlich 300 € nachzahlen muss.

Wenn die Abrechnung korrekt ist, wie Du schreibst, dann vergiss einfach die vergangenen Jahre und freu Dich, wieviel Geld Du bisher gespart hast.

hobbyrapperxy 
Fragesteller
 24.01.2017, 05:35

Gute Einstellung. Ich glaube, das ist am besten. Ist nur schade, um das ganze schöne Geld, aber was solls. Lässt sich nicht ändern. Hast recht.

Meine Frage wäre hierzu, kann es sein, dass mein Vermieter die Jahre
zuvor Kosten unterschlagen hat um die Abrechnung niedrig zu halten? Oder sind die Betriebskosten (Steuern, Gebühren, etc.) im Jahr 2015 deutlich gestiegen?

Es ist möglich das der Vermieter, vielleicht aus Unwissenheit, einige umlegbare Betriebskosten nicht abgerechnet hat.

Es ist aber auch möglich das einige Kostenarten höher als in den Vorjahren waren.

Du kannst das selbst prüfen in dem Du den Vermieter aufforderst Dir die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen vorzulegen. Das, in seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen, ist er verpflichtet.

Wenn ich das Recht  verstehe geht hauptsächlich um verbrauchsunabhängige BK wie die Grundsteuer und andere Gebühren.

Diese werden ja normalerweise nach der Wohnfläche umgelegt. Vergleich bitte mal die Gesamtwohnfläche des Objektes mit den Vorjahren.

Ist die in der aktuellen Abrechnung geringer könnte das auch das eine Ursache der höheren Kosten sein.

Abschließend, wenn Du immer Nachzahlungen hattest, warum hast Du denn nicht mal selbst die Vorauszahlungen erhöht? Dazu hast Du als Mieter, nach einer Abrechnung, das Recht. Ebenso die Vorauszahlungen zu Verringern wenn die Abrechnung ein Guthaben ergibt.

hobbyrapperxy 
Fragesteller
 24.01.2017, 20:54

"Du kannst das selbst prüfen in dem Du den Vermieter aufforderst Dir die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen vorzulegen. Das, in seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen, ist er verpflichtet."
Bevor ich irgendein Stress mache, wollte ich erstmal nachfragen, ob es sich lohnen könnte. ;)

"Diese werden ja normalerweise nach der Wohnfläche umgelegt. Vergleich bitte mal die Gesamtwohnfläche des Objektes mit den Vorjahren."
Hab ich getan. Ist seit Jahren gleich geblieben.

"Abschließend, wenn Du immer Nachzahlungen hattest, warum hast Du denn nicht mal selbst die Vorauszahlungen erhöht? Dazu hast Du als Mieter, nach einer Abrechnung, das Recht. Ebenso die Vorauszahlungen zu Verringern wenn die Abrechnung ein Guthaben ergibt."
Mit den 100 - 150 € Nachzahlung jedes Jahr habe ich immer gerechnet und hat mich daher nie gestört.
Jung & naiv oder so..

Die Lösung könnte ganz einfach sein. Wenn er die Abrechnung bisher selbst gemacht hat, durfte er seine eigenen Kosten für die Abrechnung nicht umlegen. Wenn er jetzt eine Firma mit der Betriebskostenabrechnung beauftragt hat, kann er diese Kosten für den Prozess 1:1 an Dich weiterbelasten und das taucht in den Betriebskosten auf. ISTA, Techem, usw. nehmen zum Beispiel nur für den Prozess der Heizkostenabrechnung bis zu 150 Euro pro Wohnung. Damit wäre die Hälfte Deiner Steigerung schon erklärt.

Du musst dir die Abrechnung im Detail (beim Vermieter) ansehen, dann kannst du sehen, wo es mehr geworden ist.

hobbyrapperxy 
Fragesteller
 23.01.2017, 21:49

Hab ja geschrieben, dass ich nie eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Kosten bekommen habe.
Ist nun das erste Mal, demnach keine Vergleichswerte.

anitari  24.01.2017, 08:02
@hobbyrapperxy

Keine Abrechnung in der die Einzelnen BK-Arten, deren Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und deine anteiligen Kosten stehen?

Beispiel wie in etwa eine korrekte BK-Abrechnung aussehen sollte:

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hobbyrapperxy 
Fragesteller
 24.01.2017, 21:00
@anitari

Nein. Ist aber auch lt. Gesetz keine Pflicht. Außer, wenn man die Aufstellung ausdrücklich verlangt natürlich, aber das habe ich die letzten Jahre nie, weil bei 100 € Nachzahlung macht man sich nicht so ein Kopf wie, wenn man plötzlich 400 € zahlen muss. ;)

und zwar habe ich heute meine Betriebs- & Heizkostenabrechnung für das Jahr 2015 bekommen

Und damit ist die Nachzahlung verjährt. Die hätte allespätestens zum 31.12. vorliegen müssen um einen Anspruch zu haben..

bwhoch2  23.01.2017, 23:19

Ich glaube nicht, dass FS den Ärger will, den er sich damit u. U. einhandelt.

hobbyrapperxy 
Fragesteller
 24.01.2017, 05:41
@bwhoch2

Hab mich aber auch falsch ansgedrückt, sorry.
Der letzte abgerechnete Zeitraum ging bis zum 31.01.2016.