Abschlagszahlung/ Nachzahlung

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Wenn Du mehr / länger gearbeitet hast, als mit dem Abschlag vergütet wurde, hast Du selbstverständlich Anspruch auf die Differenz. Einen Anspruch, der sogar eingeklagt werden kann.

Ein Abschlagszahlung ist so etwas wie ein Vorschuß, denn Rest bekommst du sicherlich noch im Laufe des Monats, meistens zwischen den 15. und 20.

Kann aber auch sein, daß überstunden auf ein Zeitkonto geschrieben werden, in den meisten Leiharbeiter Firmen wird das so gehandhabt, am besten du wartest die Restzahlung ab, und wenn es dann nicht bezahlt wird, red mit deinem Chef darüber.

Äääh ? Und warum fragst Du nicht Deinen Arbeitgeber ???

mineiro  30.05.2011, 22:02

ÄÄÄH! Was hilft ihm das jetzt?

fritzhund  30.05.2011, 22:13
@mineiro

Soll es "jetzt" helfen oder soll es Sinn machen ?

Goldenboyfragen 
Fragesteller
 30.05.2011, 22:19
@fritzhund

@ fritzhund

es sollte schon jetzt helfen und überhaupt, glaubst du wenn ich meinen AG morgen frage das er mir dann sofort sagt das ich drauf bestehen kann?? wohl kaum

Ich will nur wissen ob ich ein recht auf das Geld besitze wenn ich meine Arbeitszeit voll bekommen habe obwohl ich in der mitte des Monats angefangen hab.

fritzhund  30.05.2011, 22:32
@Goldenboyfragen

Ja, natürlich ! Du hast die Arbeit ja geleistet !!

Wenn du die Zeit zwischen 1. und 10. April noch im April nachgearbeitet hast, dann hättest du das jetzt im Mai ausbezahlt bekommen müssen!

Goldenboyfragen 
Fragesteller
 30.05.2011, 22:04

Jup das habe ich. Ich komme auf meine 120h im Monat und bin 30h Wochenkraft.

Vielleicht werden Überstunden auf ein Zeitkonto gebucht. Geh zur Personalabteilung und frag dort.