Überholverbot für Wohnmobile?

4 Antworten

Hi,

das LKW-Überholverbot, wenn Du das mit den Verkehrszeichen 277 (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html), meinst, gilt für alle Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t, lediglich Personenkraftwagen und Omnibusse sind ausgenommen.

Heißt: dort darfst Du nicht überholen.

LG

Dann lies dir hier mal die Verwirrung zu diesem Thema durch.

https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/

Das Überholverbostschild gibt als Obergrenze 3,5 t vor., Da euer Wohnmobil darüber liegt, gilt auch für euch das Überholverbot, siehe hier:

https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/verkehrszeichen/277-ueberholverbot-fuer-kraftfahrzeuge-mit-einer-zulaessigen-gesamtmasse-ueber-3-5-t-verkehrszeichen.php

Nein, Du darfst nicht überholen.

Das Zeichen 277 sagt aus:

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen
sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Die Ausnahmen gelten also nur für PKW und Busse.
Dein Wohnmobil ist ein Sonstiges KFZ - also weder PKW noch Bus.

Doch, mit einem SdKfz (bis 7,5 t) darfst du im Lkw-Überholverbot auch überholen.

Lkw ist Lkw und ein SonderKfz ist was anderes.

Stimmt nicht.

Ein Sonstiges KFZ ist kein LKW, soweit richtig.
Es ist aber auch kein PKW und kein Bus - weitere Ausnahmen gibt es nicht.

Es ist aber auch kein LKW-Überholverbot, sondern ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3.5t...