Übergabeprotokoll von Mieter nicht unterschrieben - was machen jetzt?
Hallo,
ich bin Hauptmieter in einer WG und habe heute mit einer Mitbewohnerin, die nun zum Ende dieses Monats ausziehen musste, die Zimmer- und Schlüsselübergabe zusammen mit einer Zeugin (=weitere Mitbewohnerin) vorgenommen.
Sämtliche Mängel wie Schäden an Möbelstücken, Flecken von weißer Wandfarbe an allen Möbelstücken auch auf der Matratze, an Tür- und Fensterrähmen, auf dem Fußboden und auch in der Badewanne (Mieterin hatte restliche Farbe in die Badewanne gekippt! Seitdem fließt das Wasser langsamer ab.) wurden im Übergabeprotokoll festgehalten. Da die Mieterin mit den aufgeführten Mängeln nicht einverstanden war, hat sie das Protokoll nicht unterschrieben (ich als Vermieter und die Zeugin haben unterschrieben) und hat sich auch heute geweigert, ihr Zimmer und sonstige benutzte Wohnbereiche (Küchenschubladen etc.) zu säubern und Mängel wie Farbreste etc zu beseitigen.
Im Mietvertrag für das möblierte WG-Zimmer waren alle vorhandenen Möbelstücke aufgelistet, allerdings wurde beim Einzug (vor etwas mehr als zwei Jahren) kein Einzugsprotokoll über den Zustand des Zimmers angefertigt.
Um das Zimmer neu vermieten zu können, muss ich nun selbst das Zimmer reinigen, Reparaturen (Lampe etc) vornehmen und auch neue Möbelstücke (vor allem Bett + Matratze) anschaffen. Diese Kosten + Zeitaufwand würde ich von der Kaution abziehen wollen. Wie kann ich als Hauptmieter nun aber weiter vorgehen? Die e-mail Adresse hat mir die Mieterin hinterlegt, um ihr das Protokoll zuzusenden, da sie dieses einem Anwalt vorlegen möchte und ihre gesamte Kaution zurückfordert. Ist dieses von ihr nicht unterschriebe Protokoll überhaupt wirksam? Habe ich ein Recht darauf, die mir entstandenen Kosten und Zeitaufwand von der Kaution einzubehalten?
Was sollte ich jetzt machen ?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Solange das alles noch strittig ist darfst du die zu erwartenden Kosten von der Kaution einbehalten.
Natürlich kann niemand gezwungen werden ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben mit dem er nicht einverstanden ist. Geht das vor Gericht, dann ist es wie so oft "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Das du eine Zeugin hast, dass der Zustand wie von dir im Protokoll beschrieben ist, ist gut für dich. Das in dem Protokoll beim Einzug nicht vermerkt ist, dass die Möbel keine Farbflecken hatten oder zumindest, dass die Möbel in gutem Zustand waren ist nicht so gut.
Dass kein Protokoll der Wohnungsübernahme durch den Mieter gibt, ist nicht so gut für den ehemaligen Mieter. Du dagegen bist doch fein raus. Das Herausgabeprotokoll des Mieters an dich ist gültig, weil es ein Zeuge unterschrieben hat und kann also als Beweismittel in einem Prozess verwendet werden. Schick es der Mieterin trotzdem als Kopie, damit dein Protokoll verglichen mit der Kopie keine Zusätze aufweisen kann.
Jedes Protokoll, dass vom Protokollanten unterschrieben wurde, ist gültig!
Übergabeprotokoll von Mieter nicht unterschrieben - was machen jetzt?
Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
Dann notiert man halt alle Mängel und lässt es von Zeugen unterschreiben.
und hat sich auch heute geweigert, ihr Zimmer und sonstige benutzte Wohnbereiche (Küchenschubladen etc.) zu säubern und Mängel wie Farbreste etc zu beseitigen.
Mängel schriftlich per Einwurfeinschreiben melden und unter Fristsetzung auffordern sie zu beheben.
Habe ich ein Recht darauf, die mir entstandenen Kosten und Zeitaufwand von der Kaution einzubehalten?
Ist das Mietverhältnis beendet und die Frist abgelaufen kann man die Kaution verwenden um die Mängel zu beheben.
MfG
Als erstes müsst ihr den Vermieter informieren, dass hier Farbe in den Ausguss gekippt wurde. Im Rohr ist diese wahrscheinlich eingedickt und verstopft nun die Leitung. Diese Verstopfung wird sich weiter zusetzen.
Das muss umgehend geschehen, weil jetzt noch das Rohr vielleicht konventionell gereinigt werden kann.
Hoffentlich hast du eine Haftpflichtversicherung, die auch das Risiko der Untervermietung einschließt.
Da du als Hauptmieter haftest, wirst du die Schäden bezahlen müssen und dann kannst du VERSUCHEN, das Geld wieder einzutreiben.
Nimm Dir einen guten Anwalt - das wird Ärger geben - und suche Rat bei "Haus & Grund"
Hier kann sogar ein schlechter Anwalt nicht versauen, aber auch der kostet....
Hallo Panazee, vielen dank für deine nachricht.
"Das in dem Protokoll beim Einzug nicht vermerkt ist, dass die Möbel keine Farbflecken hatten oder zumindest, dass die Möbel in gutem Zustand waren ist nicht so gut."
Ja, aber ich habe zeugen wegen den zustand des möbelierung - und dazu, falls es wäre farbflecken am bett und matratzen, warun hat der untermieter nicht gesagt oder mir schriftlich informiert ? Das bett ist immer meine persönlisches eigentum.