Kann man ein lückenhaftes Übergabeprotokoll anfechten?

6 Antworten

Ich glaube, Du machst Dir viel zu viele Gedanken.

Was der Vermieter jetzt per Mail einräumt, verschafft Dir schon mal ein Dokument. Nun nimmst Du Dir noch jemand dazu, der mit Dir noch einmal diese Punkte durch geht, sich also selbst überzeugt und dann die ausgedruckte Mail nochmal als Zeuge unterschreibt. Irgendwann wirst Du mal den Vermieter treffen und dann bittest Du ihn, auch nochmal seinen "Servus" drunter zu setzen und schon ist alles i. O. Damit wäre dann auch klar, dass die Mail keine Fälschung ist.

Was den Stromzähler anbelangt, so hat diesen doch bestimmt der Vermieter notiert. Ruf ihn doch mal an und frag nach was er notiert hat, bzw. an den Versorger gemeldet hat, denn da kann was nicht stimmen. Du bekommst da eine Rechnung mit einem Zählerstand, der höher ist, als der jetzige.

Das wird sich dann auch aufklären und die 12 € werden Dir dann wieder gutgeschrieben und von der nächsten Rechnung abgezogen oder Dir wieder überwiesen, falls schon eingezogen wurde. Das kann dann zwar etwas dauern, aber es kommt in Ordnung.

Demnächst, wenn nicht schon geschehen, wirst Du sowieso einen Vertrag mit einem günstigeren Anbieter machen, sodass Du bald die Schlussrechnung bekommen wirst. Mach Dich jetzt nicht fertig.

Lies mal seine anderen Fragen..... DEN möchte ich nicht als Mieter haben

@Lotta1965

Möglich, aber für den Vermieter ist es zu spät.

@bwhoch2 In einer vorherigen Frage zum Thema Strombetrug erwähnt er das der Wert auf der Abrechnung nicht mit den des Stromzähler bei Einzug und den auf den Blättern übereinstimmt

Ganz allgemein sind die Fragen etwas speziell formulieren wir es mal vorsichtig

dass es weitere Schäden gibt die nicht auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert waren.

dann dürften die auch nicht existieren, hat die der Vermieter vergessen?

Auch steht auf dem Protokoll nicht der kWh Wert des Stromzählers drauf.

muss auch nicht, du hast sehr wahrscheinlich einen eigenen Vertrag - und wenn, der Stand steht am Zähler, kannst dir selbst notieren - notfalls nen Foto machen

Der Vermieter hat das auf dem Protokoll nicht dokumentiert. Aus welchen Gründen auch immer aber per Email hat er es eingeräumt..

@Studentium

Versuch eine Ergänzung des Protokolls mit dem Vermieter zu vereinbaren. Will er nicht hast Du ja immer noch die E-Mail. Ausdrucken und aufheben.

Was den nun. In einer vorherigen Frage fragst Du was man bei (angeblichen) Strombetrug machen kann und schreibst das der Wert einer Abrechnung nicht mit den Wert übereinstimmt den der Stromzähler am Tag des Enzuges aufwies und so auch auf "den Blättern" stand

Selbstverständlich kann es verdeckte Mängel geben die man dann auflistet, dokumentiert, dem Vertragspartner anzeigt und bekannt gibt. Anschließend kann man sich dann ggf. darüber streiten.

Wie oft denn noch?

  • Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll dokumentiert rechtssicher den Zustand der Mietsache.
  • Du zahlst den Verbrauch, bis dein Nachmieter mit seinem Anfangszählstand schuldet.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB scheidet ebenso aus wie bei einer behaupteten Fehlvorstellung über den Inhalt nach § 119 BGB (Inhaltsirrtum), da die hierfür vorgesehene Frist n. § 121 I 1 BGB abgelaufen wäre.

Inwieweit der VM auf Beseitigung der angebliche eingeräumten weiteren Mängel verzichtet oder Verbräuche bis zur Nachvermietung selbst trägt, bliebe ihm überlassen.

G imager761