Wie Kaution zurückverlangen, wenn Vermieter unbekannt verzogen ist?

13 Antworten

Versuche über die ehemalige Arbeitsstelle die alte Adresse herauszubekommen und dann wendest Du Dich an das Meldebüro der alten Anschrift, die bekommen, wenn sich die Person am neuen Wohnort anmeldet, die neue Adresse. Kompliziert, aber vielleicht hilft es.

Normalerweise hat ein Vermieter ein Jahr Zeit,Die Nebenkostenabrechnung zu erstellen,nach Abschluß des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist.Du hast im Jahr 2010 dort gewohnt,dann ist die Nebenkostenabrechnung bis zum 31 .12.2011 vorzulegen.Viele Daten die für Die Abrechnung erforderlich sind,liegen erst in der zweiten Hälfte des Jahres vor.Das heißt ,der Vermieter kann jetzt noch keine Abrechnung machen,Weil die Daten fehlen.Ich würde da keine dicken Geschüze auffahren,denn Deine Angaben sind auch lückenhavt.Man müßte den genauen Texst des Mietvertrages sehen.Normalerweise gehört auch die genaue Adresse des Vermieters in den Mietvertrag.Jetzt eine Anwalt los zu schicken,würde ich nicht machen.Du kannst aber versuchen die genaue Adresse des Vermieters zu bekommen.

Lass Dich mal bei der Verbraucherberatung beraten. Oder direkt zu einem Rechtsanwalt.

Wenn Du dem Arbeitgeber die Situation erklärst, sollte er Dir die Adresse wohl geben, bzw. sollte er Dir es ermöglichen mit ihr zu reden. Beim Anwohnermeldeamt sollte die gute Frau sich umgemeldet haben, dort kannst Du die neue Adresse erfahren, kostet allerdings ein paar Euros. Ein Anwalt sollte die Adresse auch heraus bekommen können, nur dürfte das ganz e zu teuer werden... Was ist denn mit dem Wohnungseigentümer? Hat der nicht die neue Adresse? Wenn Du den nicht kennst, rufe doch einfach bei anderen Mietern in dem Haus an, wer nett fragt bekommt viele Antworten, vor allem wenn man seine Lage schildert...

Deine Ansprüche unterliegen der normale 3-jährigen Verjährung. Du solltest sie mal auf der Arbeit besuchen.

oder ihren Chef velangen und die Situation erklären, da wird sie in Erklärungsnot geraten.