Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

5 Antworten

Deine Mietsache war laut Mietvertrag ein Zimmer. Und nur darüber warst Du ausschließlich Deinem Vermieter (dem Hauptmieter) in der Pflicht.

Alles andere ist nicht Dein Problem.

Du kannst Deinen ehemaligen Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Kaution + Zinsen binnen x Tagen zu erstatten oder gleich einen Mahnbescheid erlassen. Der ist allerdings nicht kostenlos. Ich glaube um die 30 € bei Streitwert bis 600 €.

Der Hauptmieter kann die Kaution des Untermieters nicht einfach einbehalten. Nach deiner Darstellung hat dein Vermieter (Hauptmieter) den Anspruch auf Einbehalt der Kaution gleich mehrfach verwirkt.

Abhängig vom Ende des Untermietvertrages hat der Vermieter die Kaution gegenüber dem Untermieter nachweislich und schriftlich innerhalb von 6 Monaten abzurechnen.

Der Untermietvertrag verweist auf Inhalte des Hauptmietvertrages, der dir nicht in Kopie ausgehändigt wurde. Deshalb sind Festlegungen über Schönheitsrepaturen des Hauptmietvertrages für die nicht gültig.

Der Vermieter hat dir keine Gelegenheit gegeben angebliche Mängel an der Mietsache selbst zu beseitigen, obwohl du die Beseitigung angeboten hast.

Dein Untermietevertrag erstreckte sich nicht nur auf dein Zimmer sondern auch auf die Benutzung anderer Wohnungsteile. Über deine Beteiligung an den Schönheitsreparaturen in diesen Räumen sagt dein UMV nichts aus.

Ob die Schönheitreparaturen am Mietende überhaupt als Forderung des Wohnungsvermieters gerechtfertigt sind, kann hier nicht beurteilt werden.

Das fehlende Rückgabeprotokoll kann sich noch als Bumarang erweisen. Deshalb erstelle ein Protokoll, dass den Zustand der Mietsache bei deinem Auszug erfasst und finde einen glaubwürdigen Zeugen, der dieses Protokoll bestätigt.

Weiteres Vorgehen: Den Vermieter unter Fristsetzung auffordern die Kaution abzurechnen. Ich nehme an, die 6 Monate Überlegensfrist des Vermieters sind verstrichen. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, ist der Vermieter unter Fristsetzung aufzufordern die verzinste Kaution an dich zurück zu geben. Eine Mahnung, falls nichts kommt, danach gerichtliche Mahnung. Erfolgt kein Widerspruch, kannst du aus dem Titel gegen den Vermieter vollstrecken. Im anderen Fall muss eine gerichtliche Entscheidung aufgrund der gerichtlichen Mahnung herbeigeführt werden. Prozesskostenhilfe beantragen, Beratungsschein für Anwalt beim AG holen.

Die Kaution ist für Mietschulden und nicht für Renovierungskosten. Steht im Mietvertrag überhaupt drin, dass die Wohnung bei Aufgabe renoviert werden müsste ? Wurde sie überhaupt renoviert übernommen ?

Ich habe alles ungestrichen übernommen, außerdem ist Mietgegenstand ja auch nur mein kleines Zimmer... Als ich meinte, dass ich die Wohnung ungestrichen übernommen habe, meinte der HP nur "und, steht das auch irgendwo?", im Sinne von "kannst du das Beweisen?".

Im Untermietvertrag steht eine Klausel "im sonstigen gelten die Richtlinien des Hauptmietvertrages" oder sowas. Was da drin steht weiß ich leider nicht genau :/

@Ravyon

Dann muss der Vermieter das beweisen.

Zweck der Kaution:

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

Fordere Deinen Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dass er die Kaution nebst Zinsen auszahlt:

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

Dann noch hinweisen, das bei fruchtlosem Ablauf ein Mahnbescheid und rechtliche Schritte erfolgen.

Mietvertragsklauseln zu Renovierungen sind oft fehlerhaft. Melde dich beim Mieterbund.