Kann mein ehemaliger Vermieter nach dem Übergabeprotokoll der Wohnung noch nachträglich etwas bemängeln?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Sprung in einem Waschbecker kann bei einer Wohnungsübergabe auch mal übersehen werden. Dann ist das ein versteckter Mangel. Andererseits wäre ein solchen Sprung im Waschtisch ein Mietsachschaden, den deine Haftpflichtversicherung übernommen hätte. Dafür hättest du den Schaden aber zeitnah melden müssen.

Man kann nicht Schäden "sammeln" und dann pauschal bei Auszug regulieren.

Wenn der Vermieter für die mangelfreie Rückgabe unterschrieben hat, ist davon auszugehen, dass der nun behauptete Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Der Vermieter müsste, wenn er Ansprüche stellen will, das Gegenteil beweisen, was er definitiv nicht kann. 

Die Frage ist, ob es sich um einen verdeckten Schaden handelt, der erst später gesehen werden konnte. So könnte es möglich sein, dass ein Haarriss bei der Übergabe übersehen wird und als nachträglich gemeldeter Schaden durch geht.

Ein deutlich sichtbarer Riss kann jedoch nicht mehr nachgemeldet werden.

Dennoch: Der Vermieter wird das von der Kaution abziehen und somit bist Du mit einer Schadensforderung konfrontiert. Melde das Deiner Privathaftpflichtversicherung. Man wird sich dort mit dem Vermieter in Verbindung setzen und genauere Angaben, sowie Bilder anfordern. Wenn die Versicherung dann der Meinung ist, die Forderung ist berechtigt, wird sie den Schaden erstatten. Zumindest soviel, wie aufgrund des Alters überhaupt zu erstatten ist.

Rest bzw. wenn die Versicherung den Schaden nicht erstatten will, hat sie auch die Pflicht, die unberechtigte Forderung notfalls mit gerichtlicher Hilfe abzuwehren.

Ein Riss im Waschbecken ist kein verdeckter Mangel. Daher wird der Vermieter bei mängelfreiem Übergabeprotokoll nicht durchkommen. Er hat dafür unterschrieben, das Waschbecken in ordnungsgemäßem Zustand zurückerhalten zu haben. 

Will der Vermieter Ansprüche stellen, so muss er beweisen, dass der Riss bereits bei Übergabe vorhanden war. Das wird er regelmäßig nicht können. 

Der Verweis auf die Haftpflicht-Versicherung ist schon richtig. Das ändert aber nichts an der sehr schlechten Ausgangsposition des Vermieters. 

Der Riss ist nicht übersehbar, sobald man ins Waschbecken schaut, bedeutet das dann, dass es kein verdeckter Mangel ist und er prinzipiell selbst schuld ist, dass er es nicht gesehen hat?

@MsDeviLLa

Das bedeutet es, aber lass das mal die Versicherung entscheiden.

den genauen Gesetzestext kenne ich nicht, lies Dir am besten das Übergabeprotokoll nochmal genau durch, aber so einfach bezahlen würde ich nicht - und wenn der Zum Gericht gehen will würde ich mich beim Anwalt informieren.

Nein, das Übergabeprotokoll zählt. Nur bei verdeckten Mängeln, das heißt Mängel die man bei normalem Augenschein nicht erkennten konnte, könnte man nachträglich noch geltend machen - und den Beweis führen, dass es ein Verschulden des Mieters war. Bei einem Blick in das Waschbecken hätte man den Sprung bestimmt gesehen. Hier wird sich der Vermieter schwer tun mit dem Beweis, dass es ein Verschulden von Dir war.


Bemängeln kann der Vermieter viel. Einbehalte bei der Kaution vornehmen, kann er auch. 

Es stellt sich die Frage, ob du dich dagegen erfolgreich wehren kann. 

Grundsätzlich hat der Vermieter dafür unterschrieben, dass die Wohnung in mängelfreiem Zustand zurückgegeben wurde. Nachträgliche Forderungen sind mit sehr hohen Hürden verbunden. 

Mit der einfachen Behauptung, der Mangel sei übersehen worden, wird der Vermieter nicht durchkommen. Wenn er Ansprüche stellt, muss er beweisen, dass der Riss schon bei Übergabe vorhanden war. Dieser Nachweis ist anhand der mängelfreien Abnahme praktisch unmöglich.