Über den Fuß gefahren.

2 Antworten

Du darfst niemanden über den Fuß fahren, wenn es wegen den dort stehenden Personen zu eng war, hättest du im Zweifel halten müssen.

Jetzt will dieser Jenige mich evtl. Anzeigen. Ich fühle mich aber keiner Schuld bewusst es war ja in keinerweise Absicht.

Das ist traurig, dass du dir keiner Schuld bewusst bist.
Ob es Absicht war oder nicht ist irrelevant, Fakt ist du bist demjenigen über den Fuß gefahren.

Würde es eher auf Aussage gegen Aussage fahlen?

Es gibt keine Aussage gegen Aussage, letztendlich zählt die Glaubwürdigkeit.
Zeugen, also auch der Geschädigte darf nicht lügen, du musst als Beschuldigter hingegen keine Angaben zur Sache machen.

MrGrant 
Fragesteller
 10.07.2011, 17:10

Also bin ich im Endeffekt am A*sch? -.-

Leon97531  10.07.2011, 17:17
@MrGrant

Was heißt am Arsch ? Du bist jemanden über den Fuß gefahren, zudem kenne ich die Geschichte nur aus deiner Sicht und kann ohne die andere Sichtweise des Geschädigten mir kein Urteil bilden.
.

Was du im Vorfeld vor Erstattung einer Anzeige machen kannst, dich beim Geschädigten melden und die ganze Sache über deine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Da der andere aber wahrscheinlich auch Schmerzensgeld Forderungen geltend machen will, wird es dann zu einer Anzeige kommen.

Das ist ganz eindeutig. Wenn du nichts siehst, darfst du nicht fahren. Wenn du jemandem über den Fuß fährst ist das Körperverletzung . Wenn er die Polizei gerufen hat, als du schon weg warst, hast du zusätzlich noch Unfallflucht am Hals. Dann darfst du den Schaden an deine Versicherung erstatten. Ob du Schuld hast, oder das absichtlich gemacht hast, interessiert in dem Zusammenhang niemanden.

MrGrant 
Fragesteller
 10.07.2011, 17:08

Nein er hat nicht die Polizei gerufen. Er hat nur mein Nummernschild sich aufgeschrieben. Was soll ich den machen die hätten mri mein Auto kurz und klein geschlagen... :/

Leon97531  10.07.2011, 17:21
@MrGrant

Du hättest dich bei der Polizei melden sollen, und schildern das eine Gruppe dein Auto kurz und klein schlagen wollten, und du dabei jemanden über den Fuß gefahren bist.
Das dies der Fall ist, geht aus deinen bisherigen Schilderungen nicht hervor, Gegenteil du schreibst du bist 15 Sekunden auf dessen Fuß stehen geblieben.

DerHans  10.07.2011, 17:22
@MrGrant

Du hättest selbst die Polizei rufen können.