Fahrradfahrer ohne Licht bei Dämmerung beim anfahren angefahren?

7 Antworten

Hat die Polizei das Fahrrad sichergestellt und die Beleuchtung überprüft ?

Beleuchtung geprüft und Fotografiert aber nicht sicher gestellt

Das war ein Rennrad ohne Reflektoren und licht. Die Polizei hat Fotos gemacht.

Bist du nun gefahren oder wolltest du nur? Ein großer Unterschied.

Was die Polizei meint, ist erst mal unerheblich. 

Je nach Lichtverhältnissen sehe ich hier eine Schuldverteilung um die 50:50. 

In der Dämmerung hat der Radfahrer mit Licht zu fahren. Fährt er ohne und wird übersehen, muss er sich in jedem Fall eine Teilschuld anrechnen lassen. 

Aus der Gefährdungshaftung wirst du nicht rauskommen, denn der Unfall dürfte in der Dämmerung noch vermeidbar gewesen sein. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man in der Dämmerung mit unbeleuchteten Radfahrern rechnen oder nicht?

Und mein Tipp an die Radfahrer: Wenns knallt und die Knochen brechen, ist die Schuldfrage nicht mehr die wichtigste. 

Gefährdungshaftung. Du haftest schon alleine aus dem Gebrauch deines KFZ. Jedoch wird der Radfahrer eine Teilschuld bekommen. Geh mal davon aus, daß deine KFZ Haftpflichtversicherung genau prüft, was sie erstatten muß. Kein Versicherer zahlt zu viel. Die Rechtsabteilung beschäftigt Anwälte mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Unabhängig davon würde ich dem Radfahrer die Schäden an meinem KFZ auflisten. Soll sich seine Privathaftpflicht damit beschäftigen. Eine Teilschuld bekommt er allemal.

Was die Polizei veranstaltet ist noch eine ganz andere Sache. Um den Punkt wirst du nicht rumkommen.

Anwalt fragen. Sonnenunterganh ist um 19:45. Der Unfall war also 1/2 Stunde nach Sonnenuntergang. War das Rad ordnungsgemäß mit Reflektoren ausgerüstet? Bei einem Rennrad meist nicht der Fall.
Die Polizei will das immer schnell abschließen ist aber kein Richter. Natürlich musst du in einem gewissen Maße Vorsicht walten lassen und schauen, ob die Kreuzung frei ist. Ggf. muss ein Gutachter die Örtlichkeit prüfen. Eine Teilschuld wirdst du alleine wegen dem Betriebsrisiko kriegen. Wegen der Strafe würde ich mich auf die Hinterfüße stellen. Insbesondere wenn es Zeugen gibt.

Nein hatte keine Reflektoren

Ob Reflektoren ja oder nein, die sieht man nicht, wenn er kurz vor einem auf die Haube knallt.

Rennrad? Unter 10 kg? Dann in der Dämmerung, bei schlechter Sicht Aufstecklicht, das angeschaltet sein muss.

Unfall-Ursache? der eine fährt zu schnell in unklarer Situation, schlecht sichtbar, der andere fährt unachtsam wo raus ...

die Schuldverteilung wird interessant. Schuldlos ist jedenfalls keiner.

Bei beiden greift §1 StVO

@Pauli010

ohne Licht - ich gehe davon aus, das 'Schnellrad' ist ein Rennrad ohne Lichtanlage - oder?

Oder war es ein 'Normalrad' ohne eingeschaltetes Licht?

Das genau müsste die Polizei festgestellt haben.