Ü18 Paket mit Vollmacht annehmen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ein Paket mit Vollmacht, anzunehmen ist kein Problem.

Wenn es sich dabei um ein Paket mit Alterssichtprüfung handelt, dann müssen beide Personen mindestens 18 sein. Das bedeutet, Personalausweis vom Empfänger und bei der bevollmächtigten Person eine Alterssichtprüfung, ggf Ausweis.

Einem Minderjährigen darf das Paket nicht ausgehändigt werden. Wie sich der Zusteller verhält, ob er wegen Zeitdruck evtl. es Dir trotzdem aushändigt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Alles Gute Dir....

Gruß, RayAnderson  😏

RayAnderson  17.04.2018, 17:02

Danke für das Sternchen.

Annehmen darfst du es. Der Zusteller darf es dir aber nicht geben weil er sonst als Erfuellungsgehilfe des Versandhaendlers gegen JuSchG § 10 Absatz 3 verstossen wuerde (Bussgeldandrohung bis zu 50.000 Euro).

Es ist aber gut moeglich, das er es dir trotzdem uebergibt, damit er das Ding los wird und er seine Tour schneller fortsetzen kann.

Einen anderen bevollmaechtigten oder auch nur in der Wohnung angetroffenen volljaehrigen Person darf er das Paket aber uebergeben.

Nein - die kann Deine Mutter anschließend gerne selbst vom Niederlegungsort abholen.

Alterskontrolle bedeutet nicht nur die Vorlage eines Ausweises.

ein Paket mit Vollmacht, anzunehmen ist kein Problem.

Wenn es sich dabei um ein Paket mit Alterssichtprüfung handelt, dann müssen beide Personen mindestens 18 sein. Das bedeutet, Personalausweis vom Empfänger und bei der bevollmächtigten Person eine Alterssichtprüfung, ggf Ausweis.

Einem Minderjährigen darf das Paket nicht ausgehändigt werden. Wie sich der Zusteller verhält, ob er wegen Zeitdruck evtl. es Dir trotzdem aushändigt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenns per Post Ident kommt, dann dürfte das wenn ich mich recht entsinne nichtmal eine andere volljährige Person annehmen.

Woher ich das weiß? Spiele mit 18er Freigabe bestellt. Da ich nicht Zuhause war dürfte ich die dann von ner Postfiliale abholen, wo ich mich mit meinem Perso ausweisen musste.

Weitere Quelle: https://www.deutschepost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-postbote.html