Pickup-Paketshop händigt mein Paket nicht aus?

4 Antworten

Gibt es einen Vermerk, wie "keine Abgabe an Minderjährige", "persönliche Übergabe", ...?

Mit der unterschriebenen Vollmacht und meinem Personalausweis bin ich zum Shop, dieser verschwand für stolze 5-10minuten irgendwo mit meinem Ausweis, dann ging er zu den Paketen , warf diese rum als sei es konfetti bis er schließlich meins gefunden hatte. Dann kam er zurück und sagte er brauch auch den Ausweis der Person die die Vollmacht ausgestellt hat. Begründung? Keine. Er brauche den einfach dies wäre angeblich Vorschrift.

Wenn du die vollmacht ausgestellt hast ,ist es kein Problem dann kannst dem Typen im Shop das mitteilen. Hat das jemand anderes gemacht, Pech dann muss die Person die die vollmacht Erstellt hat dir den PA mitgebeo der eine Kopie davon.

Im Zweifelsfall ist es immer so das die Grundlage die Adresse ist auf die das Paket ausgestellt ist.

Wenn auf dem Paket steht Max Mustermann , Musterstraße 123 in Musterstadt und auf dem PA steht Max Mustermann, Musterstraße 123 in Musterstadt. Muss er dir das Paket aushändigen. Steht aber auf dem Paket Mimmi Mustermann, Musterstraße 123, Musterstadt und du hast deinen eigenen PA mit Max Mustermann ,Musterstraße123 in Musterstadt dabei und Mimmi Mustermann hat dir die Vollmacht erteilt ,brauchst mitunter auch entweder die Kopie vom PA von Mimmi oder eine Kopie davon.

hatte ich ja beim 2. mal dabei bzw sogar mein bruder der die vollmacht ausgestellt hatte war mit dabei. Wurde trotzdem verweigert und dann der Ausweis unseres Vaters der damit mal rein null zu tun hatte verlangt.

"Die Abholung der im Paketshop abgelieferten Pakete sind JEDER Person des Haushaltes oder einem Dritten MIT der unterschrieben Vollmacht und des Ausweises der zur vollmacht berechtigten Person gestattet."

Das bedeutet, das Du den Ausweis der Person vorlegen musst, die die Vollmacht ausstellen darf (Empfänger der Sendung), denn Du bist der Bevollmächtigte und musst dich auch ausweisen.

Wie gesagt beim 1. mal war ich alleine mit der für mich ausgestellten Vollmacht da. Beim 2. besuch war ich mit der Person die die Vollmacht ausgestellt hat da. Die Person die mir die Vollmacht ausgestellt hat war logischerweise auch der Empfänger.

@Novos

Hier die Offizileie formulierung direkt von der Webseite von DPD:

Ja, Sie können gerne Pakete für andere Personen in Ihrem Familien-, Freundes- und/oder Bekanntenkreis abholen. Bitte bringen Sie hierfür die vom Empfänger ausgefüllte Vollmacht und Ihren Personalausweis mit. 

Da steht nichts davon das ich zusätzlich zu meinem Ausweis noch den des Bruders und des Vaters benötige , was vom kleinen kiosk futzi aber verlangt wurde.

Wäre auch ein unding wenn jeder bauer einfach mehrere ausweise verlangen dürfte.

Die Abholung der im Paketshop abgelieferten Pakete sind JEDER Person des Haushaltes oder einem Dritten MIT der unterschrieben Vollmacht und des Ausweises der zur vollmacht berechtigten Person gestattet.

Wer lesen kann wäre im Vorteil und müsste hier keine dummen Fragen stellen !