u-haft weil jemand einen verraten hat ohne beweise?

5 Antworten

u-haft weil jemand einen verraten hat ohne beweise?

Geht alles. Letztlich muss nur der Richter überzeugt werden.

Eine (glaubhafte!) Zeugenaussage ist ein Beweis.

Mit den notwendigen beweisen ist das möglich.

Falls die Schwere der Straftat das gebietet.

Wenn der Untersuchungsrichter den Tatverdacht fuer ausreichend haelt und Gruende fuer eine U-Haft sieht, kann das natuerlich passieren. Beweise kommen dann erst spaeter bei der Verhandlung.

Untersuchungshaft wird nur angeordnet, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Ansonsten kommt es zum Prozess mit einem entsprechenden Urteil.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html