Man darf nicht zweimal für die gleiche Sache verurteilt werden?

7 Antworten

Das von dir genannte Verbot der Doppelbestrafung folgt aus Art. 103 Abs. 3 GG. Hiernach darf „niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“

Mit Tat in diesem Sinne ist nicht irgendein Mord oder Totschlag gemeint, sondern ein „geschichtlicher Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll“ (BVerfG, Beschluss v. 7.3.1968).

Dementsprechend wäre das Verbot der Doppelbestrafung in einem Szenario nicht anwendbar. Es handelt sich nämlich um verschiedene geschichtliche Vorgänge.

Allerdings könnte das erste Verfahren wohl wieder aufgenommen werden nach §§ 359 ff. StPO, da es sich dann wohl nur noch um einen Versuch der Tat handelt mit einem entsprechend geringeren Strafmaß.

Ja, es muß aber exakt die gleiche Weise sein und genau daran scheitert es.

Es gab schon solche Fälle im Endeffekt klappte aber der Mord nicht genauso und daher wurde der Täter dann neu verurteilt.

Die erste Verurteilung wäre dann unschuldig somit würde Person A für 20 Jahre Haft entschädigt werden aber wenn Person A Person B dann wirklich ermordet bekommt er erneut 20 Jahre

Bitte01  22.07.2019, 15:03

Nein, er würde nicht erneut verurteilt

FrauEule  22.07.2019, 15:04
@Bitte01

Na klar wo lebst du den? Mord wird natürlich verurteilt

Er kann nicht zweimal für die selbe Tat verurteilt werden.

Aber das wären 2 verschiedene Taten.

Bitte01  22.07.2019, 15:03

Nicht wenn es gleich passiert

AnglerAut  22.07.2019, 15:04
@Bitte01

Zu einer Tat gehört auch der Tatzeitpunkt. Daher kann es nicht gleich passieren.

Bitte01  22.07.2019, 15:05

Dann sag mir was das ganze beingen soll?

AnglerAut  22.07.2019, 15:09
@Bitte01

Du überfährst deinen Nachbarn.

Du wirst verurteilt wegen fahrlässiger Tötung.

Später kommt der Verdacht auf, dass du ihn absichtlich umgebracht hast.

Dann kannst du nicht noch einmal deswegen angeklagt werden.

Nein, da es ein völlig anderer Lebenssachverhalt wäre.