Man darf nicht zweimal für die gleiche Sache verurteilt werden?
Wie wäre das theoretisch, wenn Person A wegen Mord an Person B zu 20 Jahren Haft verurteilt wird. Nach der Entlassung die Person B welche Untergetaucht war, wieder in Erscheinung tritt. Könnte Person A dann auf legalen weg und die gleiche Weise die Person B töten. Da Person A die Strafe für diesen Mord bereits verbüßt hat? Ich weiß ist nur theoretisch trotzdem würde mich das Interessieren
7 Antworten
Das von dir genannte Verbot der Doppelbestrafung folgt aus Art. 103 Abs. 3 GG. Hiernach darf „niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Mit Tat in diesem Sinne ist nicht irgendein Mord oder Totschlag gemeint, sondern ein „geschichtlicher Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll“ (BVerfG, Beschluss v. 7.3.1968).
Dementsprechend wäre das Verbot der Doppelbestrafung in einem Szenario nicht anwendbar. Es handelt sich nämlich um verschiedene geschichtliche Vorgänge.
Allerdings könnte das erste Verfahren wohl wieder aufgenommen werden nach §§ 359 ff. StPO, da es sich dann wohl nur noch um einen Versuch der Tat handelt mit einem entsprechend geringeren Strafmaß.
Ja, es muß aber exakt die gleiche Weise sein und genau daran scheitert es.
Es gab schon solche Fälle im Endeffekt klappte aber der Mord nicht genauso und daher wurde der Täter dann neu verurteilt.
Die erste Verurteilung wäre dann unschuldig somit würde Person A für 20 Jahre Haft entschädigt werden aber wenn Person A Person B dann wirklich ermordet bekommt er erneut 20 Jahre
Na klar wo lebst du den? Mord wird natürlich verurteilt
Er kann nicht zweimal für die selbe Tat verurteilt werden.
Aber das wären 2 verschiedene Taten.
Nicht wenn es gleich passiert
Zu einer Tat gehört auch der Tatzeitpunkt. Daher kann es nicht gleich passieren.
Dann sag mir was das ganze beingen soll?
Du überfährst deinen Nachbarn.
Du wirst verurteilt wegen fahrlässiger Tötung.
Später kommt der Verdacht auf, dass du ihn absichtlich umgebracht hast.
Dann kannst du nicht noch einmal deswegen angeklagt werden.
Nein, da es ein völlig anderer Lebenssachverhalt wäre.
Nein, er würde nicht erneut verurteilt