Schweigepflicht?
Es geht um die Schweigepflicht. Hier mal ein fiktives Szenario.
Person X (kleinkrimineller), wilmöchte sein Leben grundlegend ändern, sich ändern und sich dabei auch Hilfe bei professionelle Hilfe, sprich bei einen Therapeuten bzw Psychologen holen. X hat früher amit Drogen gehandelt und solche geschmuggelt. Person X hat auch die ein oder andere Person körperlich verletzt und weitere kleine Delikte. Betonung liegt hier such früher, also macht es nichtmehr. Kann X einem psychologen das anvertrauen wenn er ihm sein Leben am schildern ist, oder kann der Psychologe damit zur Polizei gehen?
Darf der Psychologe hier seine Schweigepflicht brechen und X kann ihm das alles anvertrauen? Oder darf/muss der Psychologe damit zur Polizei gehen?
Kann man ihm sein ganzes Leben anvertrauen?
1 Antwort
Solche Dinge, wie du sie schilderst, unterliegen KOMPLETT der beruflichen Schweigepflicht.
Ein Psychotherapeut ist kein Organ der Justiz oder der Ermittlungsbehörden. Seine Aufgabe besteht in der fachgerechten Behandlung psychischer Störungen.
Bei Kenntnis geplanter Gewaltverbrechen, insbesondere auch terroristischer Art, ist er allerdings zur Meldung verpflichtet.
Geregelt ist das im §138 StGB.
Gleichfalls! 😊
Danke schön für das 'Sternchen! 😊
Okey.
Vielen Dank und schönen Tag noch