Drogen im Briefkasten, aber nix bestellt?
Guten Tag,
mal angenommen ein Bekannter/eine Bekannte geht morgens an seinen/ihren Briefkasten und findet dort ein verschlossenen Umschlag, öffnet diesen und findet darin Drogen (weißliches Pulver, circa 1 Gramm, wahrscheinlich Kokain oder Amphetamin).
Just in dem Moment klingelt die Polizei an der Tür, die diesen Vorgang beobachtet hat, und unterstellt der Person, sie hätte etwas damit zu tun, denn schließlich sei der Brief ja auch an sie adressiert. Dabei hat die Person weder Drogen bestellt noch nimmt sie welche (Kiffen mal außen vor).
Wie ist hier nun die Rechtslage? Gilt hier die Unschuldsvermutung, sprich de Polizei muss klare Beweise liefern, dass es auch wirklich eben diese Person war, die diese Substanzen bestellt hat? Denn genau genommen, kann ja jeder einen leicht zugänglichen Briefkasten als „toten Briefkasten“ nutzen.
Mit freundlichen Grüßen, ein Leser.
3 Antworten
Wenn da auch dein Name drauf steht, wirst du schon den Absender finden müssen, der Stein und Bein schwört, dass er falsch geliefert hat. Nebenbei: der Polizei ist das herzlich egal; Staatsanwaltschaft und Gericht beurteilen deine Tat.
In dubio pro Reo, aber die Polizei wird noch ein bisschen mehr ermitteln und wenn die Indizien ausreichen, klagt die StA an.
Wenn in gerade diesem Moment die Polizei da wäre, würde sie ja die Person schon observieren, und mach mir nichts mit Zufall oder so weiß! Und dann geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und die kümmern sich schon darum, nachzuverfolgen ob du jemals mit Drogen Kontakt hattest, welche selbst genommen hast, oder auch mit diesen gedealt hast, und meistens kriegen sie die Warheit, wie sie auch immer lauten sollte auch raus...
Die Wahrheit steht oben. Punkt.
na klar nix anderes behauptet
Zudem kann die Polizei, bzw. erst die Post, den Brief beim Sortieren entdeckt haben, hat ihn gemeldet, ihn dennoch ausgeliefert und gewartet, wer an den Kasten geht. Nix mit Zufall.
Na dann zieh durch den Deal
Jaja, troll mal woanders.
Koks woanders Cowboy Joe!!!
Langeweile? Keine Freunde? Mal wieder beim Mikado den Kürzeren gezogen? Sorry! Hier, etwas Mitleid.
Aufrichtigen Dank mein Freund
Freund? Mitnichten. Such dir einen anderen Post für etwas Aufmerkamkeit.
Ich bedanke mich nochmals bei dir mein Bester Cowboy Joe
Also ich würde erstmal sagen Unschuldsvermutung. Im Prinzip muss die Polizei erstmal ermitteln, dass ich das bestellt hab.
Sonst könnte ich ja auch meinem verhassten Nachbarn Drogen nach Hause bestellen, die Polizei informieren und dann gemütlich zuschauen wie er abgeführt wird -dann würde ich natürlich mehr als ein Gramm hinbestellen! :-D
Deinen Gedankengang kann ich nachvollziehen. Ich hätte nur zwei Fragen dazu: 1. Welche Tat? und 2. Was ist, wenn ich z.B. Beef mit dem Nachbarn habe und er mir böswillig Zeug in den Kasten legt oder der Kasten gar öffentlich zugänglich ist? Denn wenn das was Du schilderst die aktuelle Rechtsprechung ist, wäre das eine ziemlich fiese Möglichkeit, andere derbst in die Pfanne zu hauen. Dein Vorschreiber hatte dazu schon geschrieben: Ich mag jemanden nicht, lege Drogen in seinen Kasten, adressiert an ihn, rufe die Polizei, anonymer Tipp, und zack am Haken.