Was passiert mit dem Eigentum (z. B. Immobilien) von verurteilten Straftätern?

4 Antworten

Diebesgut ist nicht Eigentum, sondern nur (unrechtmäßiger) Besitz des Straftäters. Das Eigentum, also in diesem Fall das Haus bleibt im Eigentumdes Straftäters. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Straftäter Forderungen gegen sich gelten lassen muss - und es im Rahmen dieser Forderungen zu Zwangsvollstreckungen kommen kann.

Mich beschäftigt eher die Frage: was passiert mit meinem Eigentum, welches sich in meiner Mietwohnung befindet? (Möbel, Elektrogeräte, DVD-Sammlung etc.)...oder mit meinen Zahlungsverpflichtungen wie Kredite, Autoversicherung, Unterhalt für Kinder, Ratenzahlung etc....oder die Lebensmittel, die nach meiner Verhaftung im Kühlschrank vor sich hingammeln...

Das Haus des Mörders bleibt sein Eigentum.

Unabhängig von dem Strafverfahren können auch in einem Mordfall die Angehörigen des Opfers einen "Schadensersatz" vom Täter bei einem Zivilgericht einklagen. Ist der Täter nicht flüssig, könnte er gezwungen sein, eventuelle Immobilienbesitz zu verkaufen um die Angehörigen zu entschädigen.

Grundsätzlich ist es aber wie bei Monopoly: Auch wenn man im Knast sitzt kann man Mieten aus Mietshäusern einnehmen, Zinsen auf Sparguthaben kassieren oder Kursgewinne mit Aktien machen. Auch im Gefängnis gibt es reiche Leute.

Enteignungen bei Straftaten finden nur statt, wenn diese "Eigentum" im Zusammenhang mit der Straftatr steht.

Ein rechtmäßig erworbenes Haus eines Lebenslangen bleibt dessen Eigentum, sofern es nicht für Schadneersatzforderungen herangezogen wird.

Eigentumentzug findet in Deutschland immer öfter bei Geldwäsche und Drogendelikten statt, aber im Gegensatz zu unseren Nachbarn wegen der Rechtslage viel zu wenig.