TVÖD -Urlaubsanspruch im Kindergarten-/krippe/-hort

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normalerweise wird der Urlaub gezwölftet und dann mit der Anzahl der Monate mulitpliziert; bei Arbeitsbeginn am 01.02.2011 = 11/12: Wenn die Ziffern hinterm Komma unter 0,5 wird abgerundet, sonst aufgerundet. Der Urlaubsanspruch ist noch vom Alter abhängig: Bis zum 30. LJ 26 Tage; bis zum 40. LJ 29 Tage ab Vollendung des 40. LJ = 30 Tage. Evtl. muss im Hort bzw. Kindergarten noch ein Ferienüberhang mitberechnet werden; dies wird meistens durch eine erhöhte Arbeitszeit errechnet.

Das steht im Bundesurlaubsgesetz: (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49771.htm

Danke sehr,für die schnelle Antwort, ...aber eine spezielle hätte ich noch dazu. Ich bin Teilzeit-5 Tage Woche, gilt dies dann auch?...werde gleich nun Deine Seite anschauen.

bitmap  21.02.2011, 22:18

Klar gilt das auch für Teilzeitarbeitnehmer.


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Ich hab jetzt nur zufällig nochmal in den thread geklickt.