Arbeitgeber streicht Urlaub?
Meine Freundin hatte Antrag auf Urlaub gestellt letztes Jahr und wurde vor corona genehmigt (mündlich) . Jetzt streicht der Arbeitgeber meiner Freundin ihren urlaub(2wochen) ( den braucht sie aber weil der Kindergarten Ferien hat ). Der Arbeitgeber begründet das Streichen von Urlaub mit dem Satz " in corona hattet ihr lang genug Urlaub " sie arbeitet im Hotel als Masseurin und irgendwas mit Schminke.Und haben Zwillinge ... wohin mit denen wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht ?
dankeee und einen sonnigen Tag ☀️
5 Antworten
Der Urlaub steht ihr grundsätzlich schon noch zu, der Chef kann nicht die Corona-Zeit einfach als Urlaub anrechnen. Das Problem wird sein, zu beweisen, dass er ihr den Urlaub mündlich genehmigt hat, es sei denn, es gibt Zeugen. Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, dass sie jetzt Urlaub nimmt, muss er ihn auch jetzt nicht genehmigen.
Einfach zuhause zu bleiben ist keine Lösung, denn dann würde er ihr im Zweifelsfall kündigen. Dann geht das ganze vors Arbeitsgericht und sie muss beweisen, dass sie genehmigten Urlaub hatte.
Ich würde an Stelle deiner Freundin nochmal in Ruhe mit dem Chef sprechen und die Lage erklären. Vielleicht gibt es einen Kompromiss, auf den sie sich einigen können.
gerne :)
Wieso versuchst dann nicht Du Urlaub zu nehmen? Sie sollte ggf. das Problem mit den Kindern ansprechen.
Sie wissen, dass wir Zwillinge haben.
Ich habe Urlaub 😏 aber es geht mir eher ums Prinzip und wollten gerne mal an die Nordsee:/
Du musst auch deren AG verstehen. Die Zeiten sind gerade in der Hotellerie wirklich nicht rosig und die Umstände alles andere als normal. Insofern muss man da vielleicht selber auch zurückstecken und froh sein (noch) einen Arbeitsplatz zu haben.
Ja schon aber 1. Haben die mehr als genug Mitarbeiter und mal davon abgesehen dürfen die sich in der Wellness Villa mit maximal 3 Mitarbeitern aufhalten. Und die sind schon zu 5.... 2. das ist in meinen Augen auch eine ziemlich krasse Begründung: ihr hattet genug Urlaub in der Krise "
Ja das ist in der Tat doof vom AG. Unter anderen Umständen würde ich als AN da auf die Barrikaden gehen und notfalls kündigen. Aber momentan Risiken eingehen in die Richtung? Es gibt leider immer Möglichkeiten Mitarbeiter loszuwerden wenn man wirklich möchte. Momentan geht das recht schnell betriebsbedingt.
Ich danke dir sehr für deine Antworten :)
Die Zeiten sind gerade in der Hotellerie wirklich nicht rosig und die Umstände alles andere als normal.
Was für ein - sorry: unsinniges - Argument ist das denn?
Das steht einem Urlaub in dieser Zeit aber doch überhaupt nicht im Wege - anders, als wenn jetzt Hochsaison wäre!
Ich kann das Verhalten des AG auch nicht nachvollziehen. Eigentlich ist ja jeder Betrieb froh wenn die MA Urlaub nehmen von sich aus. Mir ging es eher darum das man zur Zeit vorsichtig sein sollte.
Also nach meinem Rechtsverständnis, braucht deine Freundin nichtmal Urlaub zu nehmen. Sie sollte einfach "Freistellung wegen Kinderbetreuung" beantragen, inklusive Verweis auf die Kindergarten-Ferien.
Zur Sicherheit solltest du noch einen Nachweis haben, dass du in deiner Firma unabdingbar bist.
Die Begründung ihres Arbeitgebers ist haltlos, da Corona-Kurzarbeit kein gesetzlicher Urlaub ist und Eltern zur Kinderbetreuung immer freigestellt werden, wenn es keine Alternativen gibt.
Alter Schwede . Meinst du die käme wirklich mit dieser Freistellung durch ?
Das mit der Kinderbetreuung gild nur wenn das Kind krank ist und auch dann nur 10 Tage pro Elternteil und bei Alleinerziehenden 20 Tage.
Und so viel ich weiß, gab es eine Sonderregelung während Corona, dass Eltern frei gestellt wurden. Das galt aber nur wenn der Kindergarten wegen Corona geschlossen wurde und diese Regel wurde meines Wissens nach wieder aufgehoben.
auch ein mündlich genehmigter Urlaub ist genehmigt und darf nicht zusammengestrichen werden
was macht man den in dem Fall ? Einfach zu Hause bleiben ?
auf keinen Fall, ab zum Anwalt und notfalls eine einstweilige Anordnung vom Gericht erwirken
Ohje Ohje na gut danke dir
lasse Dir nichts gefallen
Das wird aber schwierig nachzuweisen. Und in diesem Falle ist dann der Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Deswegen immer schriftlich geben lassen.
Nein, darf er nicht so einfach.
Lieben Dank dir!!!!